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News: Gericht erteilte einstweilige Verfügung

Lutz Heilmann legt Wikipedia.de lahm

Redaktion / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

Die deutschsprachige Wikipedia ist über ihre URL www.wikipedia.de aktuell nicht mehr erreichbar. Grund dafür ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Lübeck, die am 13. November erteilt wurde. Generell ist www.wikipedia.de eigentlich nur eine Weiteleitung auf die tatsächliche Wikiepedia-Adresse de.wikipedia.org, die von Wikimedia Deutschland e.V betrieben wird.

Die Weiterleitung wurde vom Gericht aufgrund eines Antrags des Bundestagsabgeordneten Lutz Heilmann (die Linke) verboten. Das Weiterleitungsverbot soll solange bestehen, bis gewisse Äußerungen über Lutz Heilmann entfernt werden.

Im Wikipedia-Eintrag über Lutz Heilmann finden sich diverse Behauptungen, die dem Politiker sicherlich nicht gefallen. Bereits in der Einleitung des Beitrags wird behauptet, dass Lutz Heilmann "der erste ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, der in den Bundestag einzog" ist.

Anschließend beschreibt der Wikipedia-Beitrag Heilmanns Leben und Beruf, sein politisches Wirken und dessen Mitarbeit bei der Stasi. Bei letztgenanntem Abschnitt beruft sich der Wikipedia-Autor auf eine Enthüllung des Spiegels zu Heilmanns Stasi-Vergangenheit, die im Oktober 2005 veröffentlicht wurde.

Der Wikimedia Deutschland e.V. hat mitgeteilt, dann gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt wird. Der Verein ist selbst nicht für die deutschen Beiträge in der Wikipedia verantwortlich.

Wikipedia.de war kürzlich gar nicht mehr erreichbar, jetzt geht es wieder: geliefert wird allerdings nur ein Texthinweis der den hier beschriebenen Sachverhalt erklärt. Konkret ist die deutschsprachige Wikipedia allerdings unverändert vorhanden. Abgeschaltet wurde lediglich die Umleitung über die URL Wikipedia.de.

Der Zugang ist weiterhin möglich, wenn man die Haupt-URL der deutschen Wikipedia direkt aufruft: de.wikipedia.org. Der Beitrag über Lutz Heilmann ist dort nach wie vor abrufbar.

Michael Nickles meint: Bislang sagte mir der Name "Lutz Heilmann" nichts. Seine Aktion gegen www.wikipedia.de war selbsterklärend nicht clever - denn jetzt sorgt er richtig für Schagzeilen. Aus meiner Sicht ist die einstweilige Verfügung gegen wikipedia.de dennoch richtig. Ohne wenn und aber stellt der Wikipedia-Beitrag über Heilmann "Rufmord" dar - egal ob die Behauptungen richtig oder falsch sind.

Problematisch bei Wikipedia ist, dass dort jeder anonym rumschreiben und alles Mögliche behaupten kann. Bei den einzelnen Wikipedia-Seiten wird NICHT ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Inhalte handelt, die keineswegs den Tatsachen entsprechen müssen.

Viele Wikipedia-Leser sind sich sicherlich nicht im Klaren, dass dortige Angaben falsch sein können. Das ist auch in meinem Fall so. Irgendjemand hat dort im Januar 2007 auch einen Eintrag über mich geschrieben. Darin werden quasi sämtliche Bücher aufgelistet, die ich jemals geschrieben habe (danke dem Autor für die praktische Übersicht).

Später hat ein Unbekannter den Beitrag bearbeitet und ergänzt, dass meine Bücher "über gängiges Allgemein- und Anfängerwissen und teils auch falsche populistische Computeransichten" nicht herauskommen. Kurz darauf hat ein anderer diese - für mich geschäftsschädigende - Behauptung wieder rausgestrichen.

Ich hab das selbst erst mitgekriegt, als ich die verschiedenen Varianten des Textes über mich mal angeguckt habe, die es bislang gab - man hat nicht jeden Tag Zeit zu gucken was in Wikipedia über einen selbst berichtet wird. Beim Studium der verschiedenen Versionen des Beitrags fiel mir auch auf, dass dort teils falsche Dinge drinnen standen: beispielsweise, dass ich 1968 in München geboren wurde. Später hat ein anderer Autor "München" weggestrichen.

In der aktuellen Version (siehe Wikipedia-Eintrag zu Michael Nickles) steht als Geburtsdatum weiterhin 1968 drinnen. Tatsache ist: ich wurde 1966 in Erlenbach am Main geboren. Wer mag, darf den Wikipedia-Eintrag korrigieren - ich mach da nicht rum.

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dirk42799 Redaktion „Lutz Heilmann legt Wikipedia.de lahm“
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ohne mich jetzt im Detail mit dem Artikel oder Herrn Heilmann beschäftigt zu haben (was ich im Anschluß an diesen Beitrag nicht vorhabe zu tun):

ist das, was der Wikipedia-Author schreibt wahr bzw. verweist er nur auf Artikel von anderen Quellen (in diesem Sinne wohl der Spiegel), so ist es grundsätzlich zulässig, diese Informationen weiterzutransportieren bzw. sie zu veröffentlichen.

Im Umkehrschluß: wenn ich wahrheitswidrig sage, Herr H. war bei der Stasi, dann ist das unzulässig und gehört entfernt.

Aber (ihr ahntet es sicher schon): "grundsätzlich" heißt in der Juristerei "ja, aber/es sei denn..." Auch über das Entfernen wahrheitsgemäßer Äußerungen sollte per se nicht ausgeschlossen sein, wenn durch ein stark verbreitetendes Medium (wie z. B. Internet und Wikipedia) die Gefahr besteht, daß das Leben oder die Lebensqualität eines anderen nicht unwesentlich gefährdet wird.

Als Beispiel nehmen wir mal den mehrfachen Kinderschänder. Über Therapierbarkeit will ich nicht reden; aber würde dieser Mensch durch eine entsprechende Veröffentlichung gebrandmarkt, wäre die zumindest theoretisch denkbare Chance einer Resozialisierung bzw. einer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vollkommen ausgeschlossen.
Versteht das bitte nicht als Verharmlosung und uneingeschränktes Mitleid mit den Tätern. Allerdings gibt es auch genügend dieser Sorte, die sich ihrer Krankhaftigkeit bewußt sind, schämen und den friedlichen Anschluß an eine Gesellschaft durchaus wollen.

Egal, ich komme vom Thema ab.

Bzgl. Herrn H. müßte man einfach mal das Urteil lesen (hat da jemand schon eine Nr. zur Hand?). Denn - und das wundert mich in erster Linie - warum wurde auf die Abschaltung der Verlinkung geklagt und nicht auf Entfernung des Artikels?

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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