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So so so, deutsche Gesetze... in Bremen darf 'ne nackte Studentin vor der Mensa unbehelligt Mittagspause in der Sonne machen. In München kommt man dafür in den einstweiligen Knast?
Der Staat soll sich mal mehr aus Erziehungsmaßnahmen der Eltern raushalten. Wenn Du meinst, ein frierendes nacktes Kind auf dem Fahrad ist eine Mißhandlung, OK.
Aber Du hast doch im Freibad auch als Kind schon blaue Haut gehabt, nur weil Du Deinen Willen durchsetzen wolltest. Du hattes aber Dein Vergnügen. Deine Eltern haben Dir das auch nicht verboten. Die Polizei kommt auch nicht deshalb ins Freibad.
Was die Anzeige gegen mich wegen der fehleneden Mütze sollte, das wird Du mir nicht beantworten können.
Klaro, das Kleinkind hat fühlend seine Lerneinheit (Erziehung) gehabt. Macht so einen Mist bestimmt nie wieder.
Eine Klage gegen die Mutter ist wirklich überzogen, eine Belehrung hätte auch gereicht.