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News: Drohendes Aus für Bildersuche

Psykoman gegen Google

Redaktion / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Psykoman ist eine ziemlich unbekannte Comicfigur. Jetzt hat deren Urheber in Deutschland gegen Google geklagt, weil Psykoman-Bilder über Googles Bildersuche zu finden sind. Die Klage vor dem Hamburger Landgereicht war erfolgreich.

Dort wurde geurteilt, dass Google bei seinem Bilder-Suchmechanismus nur noch Bilder anzeigen darf, bei denen die Rechteinhaber der Veröffentlichung zugestimmt haben. Der Aufwand derlei Anzeigerechte im Vorfeld einzuholen, ist praktisch natürlich nicht zu bewältigen.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts bedeutet also sozusagen das Aus für Googles Bildersuche in Deutschland. Google hat inzwischen abgekündigt, das Urteil anfechten zu wollen.

Michael Nickles meint: Viele werden rufen "Was für ein Quatsch.". Ist es leider nicht. Google zeigt bei seiner Bildersuche zwar nur Miniaturen an, man kann diese Miniaturen aber über Google auch in Originalgröße anzeigen lassen.

Die Seite, auf der sich ein Bild befindet, kriegt also keinen Seitenabruf, verdient nichts und dem Betrachter des Bildes wird nicht mal sofort klar, von wem dieses Bild eigentlich stammt. Google "kassiert" allerdings an diesen Bildern.

Im Moment gibt es zwar noch keine Werbeeinblendungen bei der Bildersuche, aber die wird sicherlich irgendwann kommen - und dann läuft das Fass endgültig über. Aktuell erprobt Google das Einblenden von Werbung bei der Bildersucher bereits (siehe Google testet Anzeigen in Bildersuche)

Das Gerichtsurteil aus Hamburg ist gut. Sicherlich zu streng, aber es sollte Google zumindest klarmachen, dass es Schranken geben muss, wenn es ums Kassieren mit fremden Inhalten geht.

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zum Thema: ... Anonym
Anonym maestro0812 „ Genau. Weil das etwas anderes ist. Spam bedeutet, daß jemand etwas bei Dir...“
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Zitat aus Netzzeitung.de: ..."Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (!!!)

Google will nun Berufung einlegen und ...bis zur letzten Instanz gegen das krasse Fehlurteil ankämpfen..., sagte Sprecher Kay Oberbeck. Das birgt auch Risiken: Sollte der Bundesgerichtshof die Hamburger Entscheidung bestätigen, dürften alle Suchmaschinenbetreiber nur noch Abbildungen in ihre Bildersuche aufnehmen, wenn der jeweilige Rechteinhaber dem vorher zugestimmt hat. Wegen des hohen Arbeitsaufwandes könnten die Seiten dann aber kaum weiterbestehen."

Meine Meinung: Nun lasst die Kirche mal im Dorf. Ich glaube nicht, das der "Psykoman-Künstler" oder ggfs. Raubkopierer große reproduktionsfähige Grafik-Dateien in A2 oder A3 bei 300dpi auf Websites eingestellt haben. Sooo blöd ist keiner! Es sind sicher nur nicht reproduktionsfähige Darstellungen in maximal Bildschirmgröße eingestellt worden. Ein Künster hat zwar Schutz durch das Urheberrecht, kann aber nicht verhindern, das Fans die teuer erstandenen Grafiken auch den Freunden zeigen will. z.B. über Internet oder Presse oder Foren usw. Das bloße Zeigen eines künstlerischen Werkes ist nicht verboten! Nichts anderes macht Google unabhängig davon und sehr gerecht, ob es anerkannte Kunst oder ein Foto von Muttis Hund Lumpi ist. Vermutlich hat der Künstler nur die Klage angestrebt, um zu Ruhm und Reichtum zu kommen, auch eine Kunst?

Außerdem ist noch nicht bestätigt oder bewiesen, ob der "Psykoman-Künstler" kein eigenständiges Werk, sondern selbst vielleicht einiges, vorsichtig gesagt, abgeschaut hat. Künstler nennen das Inspiration.

Anmerkung: Ich habe auch den offiziellen Künstlerstatus, seinerzeit anerkannt vom Landes-Finanzministerium nach Vorlage von Arbeitsbeispielen. Danke. Die können das entscheiden !!!???

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