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News: Drohendes Aus für Bildersuche

Psykoman gegen Google

Redaktion / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Psykoman ist eine ziemlich unbekannte Comicfigur. Jetzt hat deren Urheber in Deutschland gegen Google geklagt, weil Psykoman-Bilder über Googles Bildersuche zu finden sind. Die Klage vor dem Hamburger Landgereicht war erfolgreich.

Dort wurde geurteilt, dass Google bei seinem Bilder-Suchmechanismus nur noch Bilder anzeigen darf, bei denen die Rechteinhaber der Veröffentlichung zugestimmt haben. Der Aufwand derlei Anzeigerechte im Vorfeld einzuholen, ist praktisch natürlich nicht zu bewältigen.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts bedeutet also sozusagen das Aus für Googles Bildersuche in Deutschland. Google hat inzwischen abgekündigt, das Urteil anfechten zu wollen.

Michael Nickles meint: Viele werden rufen "Was für ein Quatsch.". Ist es leider nicht. Google zeigt bei seiner Bildersuche zwar nur Miniaturen an, man kann diese Miniaturen aber über Google auch in Originalgröße anzeigen lassen.

Die Seite, auf der sich ein Bild befindet, kriegt also keinen Seitenabruf, verdient nichts und dem Betrachter des Bildes wird nicht mal sofort klar, von wem dieses Bild eigentlich stammt. Google "kassiert" allerdings an diesen Bildern.

Im Moment gibt es zwar noch keine Werbeeinblendungen bei der Bildersuche, aber die wird sicherlich irgendwann kommen - und dann läuft das Fass endgültig über. Aktuell erprobt Google das Einblenden von Werbung bei der Bildersucher bereits (siehe Google testet Anzeigen in Bildersuche)

Das Gerichtsurteil aus Hamburg ist gut. Sicherlich zu streng, aber es sollte Google zumindest klarmachen, dass es Schranken geben muss, wenn es ums Kassieren mit fremden Inhalten geht.

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zum Thema: ... Anonym
Pumbo Redaktion „Psykoman gegen Google“
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Und warum verklagt man Goggel bei so was grade in D?

Na, weil wir in IT-Fragen weltweit mit Sicherheit die dämlichste Justiz in Kombo mit der dazu passenden Legislative haben. In anderen Ländern würden sich bei so einer Klage wohl alle vor Lachen den Bauch halten - nur hier kann man mit so was, dank grenzdebiler Richter, mit so was bis zur Rechtsbeugung erfolgreich sein (siehe GEZ auf Rechner).

Was wäre aber im Gegenzug das für ein Spaß, wenn Google sich für diesen Versuch, ihnen das Beinkleid zu nässen, derart revanchieren würde und nur für 1 Tag keinerlei Suchanfragen mehr von Rechnern mit deutscher Browserkennung resp. auf D lokalisierbaren IPs mehr zzulassen. Ich denke, da bekäme das verantwortlich Richterlein zu Hause ganz schnell einen Glasscherbeninlauf von der Gemahlin nebst etwaig vorhandenen Teens. Dann noch einen Eröffenungsbildschirm, auf dem unter namentlicher Aufführung aller Beteiligten der Grund für die Pause dargelegt wird und der Mob darf wüten *g*

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