Viren, Spyware, Datenschutz 11.217 Themen, 94.227 Beiträge

News: Gute Schlagzeilen dringend nötig

Telekom kämpft für Tauschbörsen-Nutzer

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang September 2008 kam ein neuer Telekom-Skandal ans Tageslicht. Angeblich hat die Telekom Verbindungsdaten ihrer Nutzer an Staatsanwälte herausgegeben, ohne dass die dafür nötige richterliche Anordnung eingeholt wurde (siehe Telekom verpfeift angeblich Kunden). Die Daten wurden an eine Staatsanwaltschaft übergeben, um gegen Tauschbörsen-Nutzer zu ermitteln.

Solche Meldungen vergrätzen Kundschaft. Auch im Hinblick auf die weiteren Skandale, hat die Telekom positive Schlagzeilen bitter nötig. Drum präsentiert sich der Laden jetzt als Gegner von Datenherausgabe-Zwang.

Aufgrund Vorgabe der Bundesnetzagentur sind Provider gezwungen, Daten unverzüglich auszuwerten und an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, falls diese sie fordern um zu ermitteln, wer wann welche IP-Adresse verwendet hat. Die Telekom sieht sich dadurch zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses gezwungen - wodurch weitere böse Schlagzeilen drohen.

Drum kämpft die Telekom jetzt gegen die Bundesnetzagentur und hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung der aktuellen Datenherausgabe-Regelung gestellt.

Quelle: taz.de

bei Antwort benachrichtigen
Synthetic_codes Ralf103 „ zu 1. siehe vorauseilenden Gehorsam , d.h. ja nicht, dass es auch rechtens...“
Optionen

zu drei(zitat von http://www.gulli.com/news/zivilrechtlicher-2008-09-04/):

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ist seit wenigen Tagen wirksam, schon lassen sich die ersten Erfolge für die Rechteinhaber verzeichnen. Das Unternehmen DigiProtect konnte den Auskunftsanspruch durch einen Richter erlangen, der ein gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album als gegeben sah. Wenn die Grenze hierfür tatsächlich so niedrig angesetzt wird, werden die Richter bald mit entsprechenden Anfragen überhäuft werden.

Das ganze ist zu einer Quelle verlinkt, die ich jetzt mal für seriös halte.

zu 2. Das würde ich nicht glauben. Es mag richtig sein, dass wir den Polizeilichen ermittlungsbehörden diese Rechte noch nicht zugestehen, allerdings gelten diese Ansprüche zb nicht für militärische ermittlungsbehörden. Die haben schon etwas länger weitergehende befugnisse, und die kommen auch ohne weiteres an ip addressen von zb youtube nutzern. man muss es nur richtig drehen, dann wird daraus eine Sicherheitsnotlage.

zu 1. Richtig rechtens war das nicht, aber leider leben wir nicht in den usa, wo nichtlegal erworbene beweise nicht verwertet werden dürfen.

'); DROP TABLE users;--
bei Antwort benachrichtigen