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News: Gute Schlagzeilen dringend nötig

Telekom kämpft für Tauschbörsen-Nutzer

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang September 2008 kam ein neuer Telekom-Skandal ans Tageslicht. Angeblich hat die Telekom Verbindungsdaten ihrer Nutzer an Staatsanwälte herausgegeben, ohne dass die dafür nötige richterliche Anordnung eingeholt wurde (siehe Telekom verpfeift angeblich Kunden). Die Daten wurden an eine Staatsanwaltschaft übergeben, um gegen Tauschbörsen-Nutzer zu ermitteln.

Solche Meldungen vergrätzen Kundschaft. Auch im Hinblick auf die weiteren Skandale, hat die Telekom positive Schlagzeilen bitter nötig. Drum präsentiert sich der Laden jetzt als Gegner von Datenherausgabe-Zwang.

Aufgrund Vorgabe der Bundesnetzagentur sind Provider gezwungen, Daten unverzüglich auszuwerten und an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, falls diese sie fordern um zu ermitteln, wer wann welche IP-Adresse verwendet hat. Die Telekom sieht sich dadurch zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses gezwungen - wodurch weitere böse Schlagzeilen drohen.

Drum kämpft die Telekom jetzt gegen die Bundesnetzagentur und hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung der aktuellen Datenherausgabe-Regelung gestellt.

Quelle: taz.de

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Ralf103 Synthetic_codes „Da ergeben sich einige Probleme... 1. Die Staatsanwaltschaft kriegt die Daten...“
Optionen
1. Die Staatsanwaltschaft kriegt die Daten schon jetzt mit und wie oben geschrieben wohl auch ohne richterlichen bescheid.
2. Terrorismus braucht kein urteil, und nach freund schäuble sind wir das ja alle möglicherweise
3. Wie das erste Referenzurteil zeigte, kann man auch beim download eines einzigen Albums von Raubkopieren mit gewerblichem ausmass sprechen.


zu 1. siehe "vorauseilenden Gehorsam", d.h. ja nicht, dass es auch rechtens ist...
zu 2. einen Patriot Act haben wir bislang noch nicht obwohl Stasi 2.0 den wohl auch sehr gerne hätte.. ;-)
zu 3. ein Referenzurteil ist mir diesbezüglich nicht bekannt, die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Richtlinie den Download gar nicht sonderlich erwähnt sondern ihr Verhalten eher vom Upload abhängig gemacht und da eine Art Grenzwert von bis zu 200 Dateien, die zeitgleich zum Upload bereitgestellt werden, gesetzt, unter dem sie angeblich nicht tätig werden will, wobei unter gewerblich auch noch die Gewinnerzielung zugerechnet wird...

natürlich ist Papier geduldig und die SA München hat eine andere Einstellung als die SA Berlin oder Hamburg...

hast du zu diesem "Referenzurteil" vielleicht einen Link, würde mich interessieren, thanx...
cu
Ralf
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