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Musikdownload in diesem Fall rechtens?

softoldie / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Nehmen wir an, ich habe eine LP im Schrank, die ich gern auf eine CD bringen möchte.
Nun habe ich keinen Plattenspieler mehr und auch keine Möglichkeit, die LP zu digitalisieren.
Wenn ich nun diese Musik über Filesharing downe, mache ich mich dennoch strafbar?
Schlieslich habe ich ja die Musik als LP im Schrank, also schon bezahlt. Lediglich das Format oder der Datenträger ist ein anderes.
Wer kennt sich da aus?

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Olaf33 softoldie „Musikdownload in diesem Fall rechtens?“
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Ich würde sagen da gibt es zwei Meinungen, die erste mit dem gesunden Menschenverstand und die sagt ja, denn ob du downloadest oder selber umwandelst ist egal du würdest der Musikindustrie kein weiteres Geld zu verdienen geben.
Die 2. Meinung ist die der gierigen Musikinstustrie.
Früher bekam man eine Schallplatte oder CD und hate was Mateielles für sein Geld in der Hand. Heute möchte die Musikinstustrie Nur noch Daten, also fast nichts, verkaufen. Diese Daten sehen auf CD gebrannt genauso aus wie illegal downgeloadete aber das darf man, man hat ja bezahlt.
Wann kommt der nächste Schritt? Dieses komplizierte zur Verfügung stellen der bezahlten Server für den legalen Download könnte man doch auch noch einstellen. Erteilt der Musikinstustrie gleich eine Einzugsermächtigung für euer Konto, dann hätten die Geld für nichts und ich glaube dann könnten sie endlich zufrieden sein.
Oder wann kommt es endlich zum totalen Musikboykott.
Ein Rohling kostet ca 1 Euro, Herstellung, Verpackung, Transport und Händlerverdienst sind auch schon mit drin. Jetzt kommt ein Booklet dazu, sagen wir insgesamt 2 Euro. Deshalb würde ich sagen eine CD Neuerscheinung darf nicht mehr als 9,99 kosten. Ich habe den CD-kauf schon lange eingestellt und Geld für Nichts (Daten) bezahle ich erst recht nicht.
Wenn das mal alle machen würden, denkt drüber nach, auch die Musikinstustrie falls sie hier mitliest.

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