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War Driving/ WEP-Hack

herbert.mario / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

WLAN - WarDriving / WarChalking / WarXing / Mitsniffen / WEP-Hack ...

In der neuersten Ausgabe von c`t Zeitschrift ist ein Artikel beschrieben der von ungesicherten WLAN`S berichtet. Nicht um WEP oder WPA- PSK Verschlüsselung wird berichtet, sondern um NICHT gesicherte Netzwerke/ WLAN`S
Also wann sich jemand ohne Verschlüsselung über seinen Router im Internet befindet.
Hat man die IP - Adresse auf automatische Suche gestellt, ist logisch das sämtliche IP - Adressen die in der Umgebung sich befinden, auch angezeigt werden. Die Versuchung ist natürlich groß, auf der IP - Adresse seines Nachbarn, seine Daten zu versenden.
Wenn das WLAN auch noch Ungeschützt ist, brauche ich nur noch meinen Notebook so aufzustellen, das ich ein gutes Signal habe. Damit stelle ich meine Kosten zurück, da ich ja auf Kosten des Nachbarn im Netz bin.
Die Kosten sind unterschiedlich und ob man selber eine Flatrate betreibt.

Ein Gericht hat dazu diesen Wardriver jetzt Verurteilt. Es war völlig unerheblich ob das WLAN gesichert war oder nicht. Das Gericht stellte klar, das man die Finger von ungesicherten Verbindungen zu lassen hat. Auch wurde nichts gesagt über das nicht verschlüsselte Netz. Also Dummheit, kann nicht bestraft werden. Auch eine Einladung zum kostenlosen mitbenützen der Leitung wurde nichts ausgesagt. Das heißt, wenn ich den Kasten offen lasse und nicht versperre, dann wird keiner was heraus nehmen.

Und mit dem nicht genug, das Gericht hat den Notebook als Tatwaffe natürlich eingezogen. Kosten von ca. 200,- Euro wurden dem Datendieb aufgebrummt. Notebook wurde nicht ersetzt. Wert ca. 1000,- Euro. Wie viel MB heruntergeladen wurden, Abnützung, etc. standen noch nicht fest.

Die Polizei, wird in weiterer folge diesen Notebook wieder verwenden um Datendiebe zu jagen.
Jetzt ist für mich klar, woher die Staatsmacht günstige Notebook`s bekommt.
Man stelle sich vor. Man lässt seine Wohnungstür offen und braucht nur zu warten bis der nächste rein geht. Eigentlich müsste der Hausbesitzer wegen Verleitung zum Diebstahl auch eine Strafe bekommen. Aber in diesem Fall kann jeder ungeschützt sich im Netz bewegen. Habe ich einen Nachbarn der einen teuren Notebook hat, dann brauche ich nur zu warten bis dieser in meine Falle reingeht. Niemand wird beweisen können, das dies mit Absicht geschehen ist und ich das Netz ungeschützt gelassen habe.
Danach hole ich die Polizei und die Beschlagnahmt das Notebook.

Fast könnte man meinen der Staat weiß wie man an günstige CP`s herankommt.

Herbert Mario

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herbert.mario matthew-11 „Lieber Herbert Mario, unseren Kindern bringen wir hoffendlich bei, fremdes...“
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Sehr geehrter Herr,

Bitte lesen Sie sich meinen Beitrag genau durch. Ansonsten tut es mir leid für Sie. Ich denke es geht hier um einen Ungesicherten WLAN und nicht um Ihre Kinder. Ich weiß nicht was Sie hier lesen oder glauben zu lesen. Ich bringe hier ein Beispiel mit WLAN die nicht gesichert sind. Rechtslage wird auch beschrieben im Beitrag.
Was hat das mit fremden Eigentum zu tun ? Was soll die Anspielung auf meine Erziehung ? Sie kennen mich gar nicht und spielen auf meinen Geistigen zustand an ?! Setzen 6 ? Sind sie Lehrer ?

Auf weitere Antworten verzichte ich.

Mario

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Mist! torsten40
lol Wolle0307