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War Driving/ WEP-Hack

herbert.mario / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

WLAN - WarDriving / WarChalking / WarXing / Mitsniffen / WEP-Hack ...

In der neuersten Ausgabe von c`t Zeitschrift ist ein Artikel beschrieben der von ungesicherten WLAN`S berichtet. Nicht um WEP oder WPA- PSK Verschlüsselung wird berichtet, sondern um NICHT gesicherte Netzwerke/ WLAN`S
Also wann sich jemand ohne Verschlüsselung über seinen Router im Internet befindet.
Hat man die IP - Adresse auf automatische Suche gestellt, ist logisch das sämtliche IP - Adressen die in der Umgebung sich befinden, auch angezeigt werden. Die Versuchung ist natürlich groß, auf der IP - Adresse seines Nachbarn, seine Daten zu versenden.
Wenn das WLAN auch noch Ungeschützt ist, brauche ich nur noch meinen Notebook so aufzustellen, das ich ein gutes Signal habe. Damit stelle ich meine Kosten zurück, da ich ja auf Kosten des Nachbarn im Netz bin.
Die Kosten sind unterschiedlich und ob man selber eine Flatrate betreibt.

Ein Gericht hat dazu diesen Wardriver jetzt Verurteilt. Es war völlig unerheblich ob das WLAN gesichert war oder nicht. Das Gericht stellte klar, das man die Finger von ungesicherten Verbindungen zu lassen hat. Auch wurde nichts gesagt über das nicht verschlüsselte Netz. Also Dummheit, kann nicht bestraft werden. Auch eine Einladung zum kostenlosen mitbenützen der Leitung wurde nichts ausgesagt. Das heißt, wenn ich den Kasten offen lasse und nicht versperre, dann wird keiner was heraus nehmen.

Und mit dem nicht genug, das Gericht hat den Notebook als Tatwaffe natürlich eingezogen. Kosten von ca. 200,- Euro wurden dem Datendieb aufgebrummt. Notebook wurde nicht ersetzt. Wert ca. 1000,- Euro. Wie viel MB heruntergeladen wurden, Abnützung, etc. standen noch nicht fest.

Die Polizei, wird in weiterer folge diesen Notebook wieder verwenden um Datendiebe zu jagen.
Jetzt ist für mich klar, woher die Staatsmacht günstige Notebook`s bekommt.
Man stelle sich vor. Man lässt seine Wohnungstür offen und braucht nur zu warten bis der nächste rein geht. Eigentlich müsste der Hausbesitzer wegen Verleitung zum Diebstahl auch eine Strafe bekommen. Aber in diesem Fall kann jeder ungeschützt sich im Netz bewegen. Habe ich einen Nachbarn der einen teuren Notebook hat, dann brauche ich nur zu warten bis dieser in meine Falle reingeht. Niemand wird beweisen können, das dies mit Absicht geschehen ist und ich das Netz ungeschützt gelassen habe.
Danach hole ich die Polizei und die Beschlagnahmt das Notebook.

Fast könnte man meinen der Staat weiß wie man an günstige CP`s herankommt.

Herbert Mario

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Yan_B herbert.mario „War Driving/ 1 Antwort“
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Hallo Herbert,

Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe, würdest du es also in Ordnung finden, wenn jemand, der dein Auto klaut, nachdem du vergessen hast, es ab zu schließen, nicht bestraft wird.
(Klar sollte man sein Auto immer abschließen, aber mal ernst - wem ist es im Laufe der Jahre nicht schonmal passiert, dass er morgens zum Auto gekommen ist und bei einer Tür war der Knopf nicht runter oder ein Fenster ist einen Spalt aufgelassen worden?)
Und wenn man das ganze dann auf mögliche illegale Aktivitäten im Internet weiter bezieht:
Du fändest es also auch in Ordnung, wenn du (und nicht der Dieb) dafür bestraft wirst, wenn mit dem dir geklauten Auto eine Bank überfallen oder ein Mensch totgefahren wird.
Es würde mich doch sehr wundern, wenn du die Strafe dafür akzeptieren würdest, nur weil du vergessen hast, dein Auto abzuschließen.

Nicht, dass man mich hier falsch versteht: ich finde es fahrlässig bzw. teilweise echt dämlich, ein offenes WLAN zu betreiben. Das ändert aber nichts daran, dass Andere für ihre Straftaten belangt werden können und sollen.

Hinweis: Vom Gesetz ist man verpflichtet seine Wohnung abzusperren.
Blödsinn! Vielleicht kennst du ja den Spruch: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal..."
Man ist natürlich NICHT gesetzlich verpflichtet, seine Wohnung abzusperren.
Oder hast du schon mal gehört, dass jemand Bußgeld oder Strafe Zahlen musste, weil er seine Haustür immer nur "zuzieht"?
Dem Gesetz ist das völlig egal - du kannst sogar deine Haustür den ganzen Tag weit aufstehen lassen, wenn du nicht da bist.
Mit der Versicherung gibt es dann Probleme, wenn du bestohlen wirst. Diese sehen es als fahrlässig an, wenn man nicht absperrt. Mit diesem Argument brauchen sie den Schaden dann oft nicht ersetzen. Aber das ist ja wohl was anderes - die Versicherungen sind nicht das Gesetz!

"Wieso soll ich dafür bestraft werden, dass ich den Mann erschossen habe? Er hatte ja nicht mal eine Kugelsichere Weste an. Ergo hatte er ja wohl nichts dagegen"

Gruß, Yan

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Mist! torsten40
lol Wolle0307