Der Internetanbieter 1&1 machte bei seinen kostenpflichtigen Service-Rufnummern keine konkreten Preisangaben. Stattdessen wurde einfach nur eine Preisspanne angegeben. Gemäß Telekommunikationsgesetzt ist das nicht zulässig, es muss klar beschrieben werden, was die Nutzung einer Service-Rufnummer kostet.
Aus diesem Grund erfolgte jetzt eine Abmahnung durch die Bundesnetzagentur. Die behält sich weitere Schritte vor, wenn 1&1 weiterhin keine konkreten Preisangaben macht.