Ein Tauschbörsen-Nutzer wurde angeklagt, weil er angeblich einen Pornofilm upgeloadet hatte. Der Anwalt des Betroffenen forderte die Einstellung des Verfahrens. In seinem Schreiben an die ermittelnde Staatsanwaltschaft erklärte der Anwalt, dass eine Überwachung von Tauschbörsen nicht möglich ist, die verwendeten Methoden seien dafür technisch nicht zuverlässig genug.
Das Problem beginnt bereits bei den Überwachungsfirmen, die im Auftrag der Medienindustrie auf der Jagd nach Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sind. Derlei Überwachungssoftware kann falsch programmiert sind und es können auch Auswertungsfehler passieren. Auch können Tauschbörsen angeblich Schein-IP-Adressen verwenden und dadurch falschen Verdacht auf andere Internet-Teilnehmer lenken.
Weiter führte der Anwalt auf, dass selbst im Fall der Richtigkeit der ermittelten IP-Adresse, kein Beweis vorliegt, dass sein Mandant den Pornofilm verbreitet hat. Dessen Rechner wird auch von Familienangehörigen genutzt und auch ein Missbrauch der WLAN-Verbindung seitens Dritte sei nicht auszuschließen.
Final machte der Anwalt darauf aufmerksam, dass sich die Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer darauf geeinigt haben, Tauschbörsen-Vorfälle nur ab einem bestimmten Umfang zu verfolgen. Im Fall eines einzigen Films sei eine Verfolgung unangemessen.
Das Verfahren wurde eingestellt.
Das komplette Schreiben des Anwalts an die Staatsanwaltschaft, das sicherlich auch ein interessanter "Musterbrief" ist, kann hier angeguckt werden: Entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten.