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News: Wichtiger Musterbrief

Porno-Upload - Verfahren eingestellt

Redaktion / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Ein Tauschbörsen-Nutzer wurde angeklagt, weil er angeblich einen Pornofilm upgeloadet hatte. Der Anwalt des Betroffenen forderte die Einstellung des Verfahrens. In seinem Schreiben an die ermittelnde Staatsanwaltschaft erklärte der Anwalt, dass eine Überwachung von Tauschbörsen nicht möglich ist, die verwendeten Methoden seien dafür technisch nicht zuverlässig genug.

Das Problem beginnt bereits bei den Überwachungsfirmen, die im Auftrag der Medienindustrie auf der Jagd nach Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sind. Derlei Überwachungssoftware kann falsch programmiert sind und es können auch Auswertungsfehler passieren. Auch können Tauschbörsen angeblich Schein-IP-Adressen verwenden und dadurch falschen Verdacht auf andere Internet-Teilnehmer lenken.

Weiter führte der Anwalt auf, dass selbst im Fall der Richtigkeit der ermittelten IP-Adresse, kein Beweis vorliegt, dass sein Mandant den Pornofilm verbreitet hat. Dessen Rechner wird auch von Familienangehörigen genutzt und auch ein Missbrauch der WLAN-Verbindung seitens Dritte sei nicht auszuschließen.

Final machte der Anwalt darauf aufmerksam, dass sich die Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer darauf geeinigt haben, Tauschbörsen-Vorfälle nur ab einem bestimmten Umfang zu verfolgen. Im Fall eines einzigen Films sei eine Verfolgung unangemessen.

Das Verfahren wurde eingestellt.

Das komplette Schreiben des Anwalts an die Staatsanwaltschaft, das sicherlich auch ein interessanter "Musterbrief" ist, kann hier angeguckt werden: Entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten.

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Synthetic_codes Redaktion „Porno-Upload - Verfahren eingestellt“
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Lol der anwalt wird in zukunft viele kunden haben

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gerhard38 Redaktion „Porno-Upload - Verfahren eingestellt“
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Die Freude über das Urteil könnte bald verfliegen, denn es lässt sich voraussehen, was dieses und ähnliche Urteile zur Folge haben werden: nämlich die Frage der geschädigten Parteien, welche Möglichkeiten ihnen der Staat einräumt, damit ihr gesetzlich verbrieftes Recht (Urheberrecht etc.) auch durchgesetzt werden kann. Da es nicht im Interesse des Staates sein kann, diejenigen zu schützen, die gegen die Gesetze verstoßen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich der Gesetzgeber etwas wird einfallen lassen müssen, um denjenigen, die er per Gesetz zu schützen gewillt ist, den Schutz auch gewähren zu können. Und was das ist, kann man schon jetzt erkennen: Der Datenschutz wird eingeschränkt werden. Wir dürfen dafür dann all jenen danken, die sich bisher ins Fäustchen lachten, wenn sie sich der Verfolgung ihrer Rechtsbrüche unter schlauer Berufung auf den Datenschutz entziehen konnten. Und dann wird es ein Gejammere über "Stasi2" geben. Zahlen dürfen das dann alle.

Gruß, Gerhard

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maestro0812 Redaktion „Porno-Upload - Verfahren eingestellt“
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guter Musterbrief! (Nicht nur für Pornos)

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