Hallo,
ich habe eine Domain gekauft (wegen des Domainnamens), unter der noch ein Datensatz geschaltet war. Inzwischen habe ich ihn deaktiviert, weil ich meine Inhalte noch nicht erstellt habe.
Bin ich ab dem Zeitpunkt des Kaufs sofort für den eingestellten Inhalt verantwortlich (i.S. des PresseG) oder erst dann, wenn ich auch die Zugangsdaten habe? Weiß das jemand?
Für Hinweise wäre ich dankbar!
Severin Frenzel
Homepage selbermachen 7.848 Themen, 35.566 Beiträge
Sobald die Domain auf Deinen Namen eingetragen ist, bist Du für die Inhalte verantwortlich, auch wenn es noch die Inhalte des Vorbesitzers sind.
Wenn keine Inhalte erreichbar sind, brauchst Du auch kein Impressum.
Die Impressumspflicht von Internetauftritten wird nicht durch das Pressegesetz geregelt, sondern durch das Telemediengesetz (TMG), insbesondere §5, und den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV), insbesondere §55.