Hallo,
ich habe eine Domain gekauft (wegen des Domainnamens), unter der noch ein Datensatz geschaltet war. Inzwischen habe ich ihn deaktiviert, weil ich meine Inhalte noch nicht erstellt habe.
Bin ich ab dem Zeitpunkt des Kaufs sofort für den eingestellten Inhalt verantwortlich (i.S. des PresseG) oder erst dann, wenn ich auch die Zugangsdaten habe? Weiß das jemand?
Für Hinweise wäre ich dankbar!
Severin Frenzel
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Mit dem Eintrag beim Registrar (.de - Denic) wenden sich wohl alle an dich als "administrativen Ansprechpartner". Detaillierter hier: http://www.denic.de/de/richtlinien.html
Die Bezahlung dagegen als Teil des Kaufs, ratierlich oder insgesamt auf einmal, gute oder schlechte Absichten usw. sind davon unabhängig.
Bei jedem Domainkauf sollte deshalb immer die Vorgeschichte (Inhalt, Bekanntheitsgrad ..., die ja auch immer den Preis bestimmen) berücksichtigt werden.
Sobald die Domain auf Deinen Namen eingetragen ist, bist Du für die Inhalte verantwortlich, auch wenn es noch die Inhalte des Vorbesitzers sind.
Wenn keine Inhalte erreichbar sind, brauchst Du auch kein Impressum.
Die Impressumspflicht von Internetauftritten wird nicht durch das Pressegesetz geregelt, sondern durch das Telemediengesetz (TMG), insbesondere §5, und den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV), insbesondere §55.