Wenn da irgend jemand plötzlich das Bedürfnis verspürt, (mir ansonsten verhaßte) körperliche gegen so einen selbstzufriedenen Sklavenhalter- Diener Gewalt anzuwenden - ich glaube, ich könnte das nicht verurteilen.
http://www.nickles.de/user/images/111275//hartz-iv.jpg
(Chemnitzer Morgenpost 09.09.2008)
Jürgen
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Meiner Meinung nach liegt hier ein klarer Verstoß gegen Art.1, Abs.1 des GG vor
Tja, mich würde auch mal juristische Hilfe interessieren. Wann und wo - bei einer Staatsanwaltschaft? - könnte man denn diesen Prof. anzeigen?
Und überhaupt, wenn hier schon mit GG argumentiert wird! Wer entscheidet eigentlich, ob der Art. 20, Satz 4 in der heutigen Zeit schon zum Zuge kommen dürfte? Nach Meinung der sogenannten Väter des GG ist wohl schon längst die Grundlage der verfassungsmäßig gewollten Ordnung verlassen.
Da würd ich wirklich gerne mal Juristeninformationen haben!
Gruß
Frank
Tja, mich würde auch mal juristische Hilfe interessieren. Wann und wo - bei einer Staatsanwaltschaft? - könnte man denn diesen Prof. anzeigen?
Und überhaupt, wenn hier schon mit GG argumentiert wird! Wer entscheidet eigentlich, ob der Art. 20, Satz 4 in der heutigen Zeit schon zum Zuge kommen dürfte? Nach Meinung der sogenannten Väter des GG ist wohl schon längst die Grundlage der verfassungsmäßig gewollten Ordnung verlassen.
Da würd ich wirklich gerne mal Juristeninformationen haben!
Gruß
Frank