Wenn da irgend jemand plötzlich das Bedürfnis verspürt, (mir ansonsten verhaßte) körperliche gegen so einen selbstzufriedenen Sklavenhalter- Diener Gewalt anzuwenden - ich glaube, ich könnte das nicht verurteilen.
http://www.nickles.de/user/images/111275//hartz-iv.jpg
(Chemnitzer Morgenpost 09.09.2008)
Jürgen
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Ich bin jetzt kein Jurist, aber wäre es möglich, daß der gute Professor in dieser Angelegenheit mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat? Meiner Meinung nach liegt hier ein klarer Verstoß gegen Art.1, Abs.1 des GG vor. Und dann leuchtet mir nicht ganz ein, warum sich ein Professor einer technischen Universität mit der HartzIV - Problematik auseinandersetzt.
Gruß
Archaeopteryx