Viren, Spyware, Datenschutz 11.233 Themen, 94.580 Beiträge

News: Jagd auf Tauschbörsennutzer

Ab Montag geht der Wahnsinn ab

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Monaten tobt die Diskussion um die Einführung des "Gesetzes zur Stärkung von Rechteinhabern" (siehe News Der Auskunftsanspruch gegen jedermann kommt). Trotz heftiger Proteste, wurde der umstrittene Gesetzesentwurf im April von Bundestag verabschiedet (siehe News Auskunftsanspruch durchgewunken).

Simpel ausgedrückt geht es darum, dass Tauschbörsen-Nutzer leichter geschnappt werden können. Die Industrie braucht nicht mehr erst Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, sondern kann direkt Internet-Provider direkt per Richter zur Herausgabe von Daten (IP-Adressen) zwingen.

Dabei sollen Richter allerdings nur bei Urheberrechtsverletzungen in "gewerblichem" Ausmaß aktiv werden, "kleine Privat-Verbrecher" sollen verschon werden. Der Knackpunkt dabei ist, dass der Begriff "gewerblich" nicht wirklich definiert ist.

Ein Bestandteil der Neuregelung ist, dass Abmahnungen bei Erstvorfall nur maximal 100 Euro kosten dürfen. Das könnte den "Abmahnkanzleien" eigentlich das Geschäft versauen. Die 100 Euro Regel greift allerdings nur, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Abmahnkanzleien müssen also künftig nur behaupten es handle sich bei einer urheberrechtlichen Verletzung um ein gewerbliches Ausmaß und dann bleibt alles beim Alten. Nur halt, dass die Abmahner jetzt noch schneller an Daten rankommen um abkassieren zu können.

Die neue Gesetzesregelung tritt ab Montag 1. September 2008 in Kraft.

bei Antwort benachrichtigen
Aragorn75 The Wasp „Das Gesetz scheint mal wieder von der Anwaltslobby geschrieben worden zu sein,...“
Optionen

Bin mal gespannt, wie die ersten Abmahnung so laufen.

Ein Anwalt fragt die IP Daten beim Provider an, da ein Rechteverletzter angeblich "gewerblich" Dateien angeboten hat. Der bekommt die Daten und verklagt den Rechteverletzter an. Begründung "gerbliches Anbieten".
Vorgeworfen werden ihm, sagen wir mal, das Anbieten von 4 Dateien.

Angeblicher Rechteverletzter weißt schuld von sich und klagt Anwalt an, wegen falschen Tatsachen, Geringfügigkeit, falschen Tatsachen oder sonstwas, was gegen den Begriff "gewerblich" geht.

Dann muss wieder ein Gericht entscheiden, ob 4 Dateien nun "gewerblich" sind oder nicht.

Was passiert, wenn des Gericht befindet, das der Rechteverletzter nicht "gewerblich" gehandelt hat???
Das wird ein tolles Katz und Maus Spiel...


bei Antwort benachrichtigen
Abwarten und Tee trinken! Olaf19
? dein.nachbar
Definition Gewerblich. SmallAl