Hallo Nickles Forum
Meine Frage gehöhrt nicht unbedingt hierher aber ich setze mal auf Eure erfahrung.
Mein Kumpel hat im letzten Jahr ( 9.10.07 ) einen Mitarbeiter von Freenet
in seine Wohnung gelassen der Ihn kostenlos vor übertriebenen vorderungen
der Telecom schützen wollte. Er hat Ihn zugequatscht und ein Zettelchen und einen Vertrag
Unterschreiben lassen als bestätigung für die Beratung.Ich muss dazu sagen mein Kumpel
is Pole versteht und spricht deutsch aber ist sich der bedeutung nicht immer im klaren.
Kurze Zeit später ein Anruf ob die Beratung OK war, erst jetzt viel der groschen und er
sagte nichts von Freenet haben zu wollen, dies wurde Telefonisch zugesichert.
Der Vertreter hat keinen Vertrag dagelassen. ca4 Wochen später kam ein Paket
von Freenet das er abgelehnt hat, sowie einige Schreiben zur Terminvereinbarung
mit dem Techniker zu Anschluss. Er hat jedesmal zurück geschrieben keinen Anschluss haben
zu wollen und wiederspach dem Vertrag.
Freenet pochte jetzt auf den Vertrag da die wiederspruchsfrist vorbei sei.
Forderte sogar volle Vertragserfüllung und die Zahlung von knapp 800 €.
Jetzt kam ein Brief von einem Anwalt mit der forderung von 190 € um
die Angelegenheit kostendeckend abschließen zu können.
Ich schrieb jetzt hin und erklärte den Sachverhalt ( etwas ausführlicher ) und
nannte das vorgehen des Außendienstmitarbeiter als betrugsversuch ebendso
das von Freenet. Davon ausgehend das auch die Gerichtsbarkeit es so sehen würde
bat ich um erledigung des vorgangs mit Schriftlicher bestätigung.
Antwort des Anwalt vergleichszahlung 120€ da der vorgang von damals nicht mehr
nachvollziehbar sei und der Vertrag gültigkeit hat.
Was soll man da jetzt machen einen Anwalt einschalten geht nicht da Arbeitslos.
Was ist Euer Rat sturbleiben und abwarten oder einen anderen Tipp parat.
Mit freundlichen Gruß
Wolperding
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo zusammen,
um mal kurz etwas zusammenzufassen:
1) der Vertreter muß keine Kopie oder dergleichen dalassen, wenn der Vertragnehmer das entsprechende Formular unterschrieben hat. Als Verbraucher sollte (!) man sich zwar immer eine Kopie geben lassen, aber Pflicht ist das nicht, sodaß man nachher die Nichtigkeit eines Vertrages hiermit nicht begründen kann.
2) kann der Kollege nachweisen, daß er nicht belehrt worden ist? I. d. R. sind auf solchen Standardformularen rückseitig die AGB zu finden. Hier steht meistens dann auch etwas von Widerruf drin.
Ich kann den Fall hier nicht abschließend beurteilen, da ich nicht persönlich bei dem Besuch durch den Freenet-Vertreter dabei war und die Ausführungen hier zu lückenhaft sind.
Tendenziell würde ich aber zunächst mal sagen: dumm gelaufen!
Auch wenn der Freund/Bekannte Pole ist und nicht so gut Deutsch spricht/versteht - wenn mir mit meinen rudimentären Spanischkenntnissen auf meiner Finca in Andalusien einer von der Telefonica vorbeikäme, würde ich - gerade weil ich nix verstehe - sicherlich nichts unterschreiben.
Grundsätzlich gilt aber: nix machen ist tödlich!
Zunächst sollte hier mal in klaren Worten gesagt werden, daß ein solcher Vertragsabschluß nicht gewollt war und ausdrücklich widerrufen wird. In D´land gilt "wer was will, muß es beweisen".
Wenn Freenet also Kohle sehen will, müssen die es beweisen - z. B. durch Vorlage eines Vertrages. Ist der letzten Endes wasserdicht, muß Dein Kumpel berappen - und dann ggf. auch zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten.
So, ich gehe jetzt ins Bett.
Schönen Abend euch allen und bis neulich.
Gruß,
Dirk