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Ärger mit Freenet

Wolperding / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Nickles Forum
Meine Frage gehöhrt nicht unbedingt hierher aber ich setze mal auf Eure erfahrung.
Mein Kumpel hat im letzten Jahr ( 9.10.07 ) einen Mitarbeiter von Freenet
in seine Wohnung gelassen der Ihn kostenlos vor übertriebenen vorderungen
der Telecom schützen wollte. Er hat Ihn zugequatscht und ein Zettelchen und einen Vertrag
Unterschreiben lassen als bestätigung für die Beratung.Ich muss dazu sagen mein Kumpel
is Pole versteht und spricht deutsch aber ist sich der bedeutung nicht immer im klaren.
Kurze Zeit später ein Anruf ob die Beratung OK war, erst jetzt viel der groschen und er
sagte nichts von Freenet haben zu wollen, dies wurde Telefonisch zugesichert.
Der Vertreter hat keinen Vertrag dagelassen. ca4 Wochen später kam ein Paket
von Freenet das er abgelehnt hat, sowie einige Schreiben zur Terminvereinbarung
mit dem Techniker zu Anschluss. Er hat jedesmal zurück geschrieben keinen Anschluss haben
zu wollen und wiederspach dem Vertrag.
Freenet pochte jetzt auf den Vertrag da die wiederspruchsfrist vorbei sei.
Forderte sogar volle Vertragserfüllung und die Zahlung von knapp 800 €.
Jetzt kam ein Brief von einem Anwalt mit der forderung von 190 € um
die Angelegenheit kostendeckend abschließen zu können.
Ich schrieb jetzt hin und erklärte den Sachverhalt ( etwas ausführlicher ) und
nannte das vorgehen des Außendienstmitarbeiter als betrugsversuch ebendso
das von Freenet. Davon ausgehend das auch die Gerichtsbarkeit es so sehen würde
bat ich um erledigung des vorgangs mit Schriftlicher bestätigung.
Antwort des Anwalt vergleichszahlung 120€ da der vorgang von damals nicht mehr
nachvollziehbar sei und der Vertrag gültigkeit hat.
Was soll man da jetzt machen einen Anwalt einschalten geht nicht da Arbeitslos.
Was ist Euer Rat sturbleiben und abwarten oder einen anderen Tipp parat.
Mit freundlichen Gruß
Wolperding

Conqueror Wolperding „Ärger mit Freenet“
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Wissens Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Er soll sich mal beim Sozialamt erkundigen.

Borlander Wolperding „Ärger mit Freenet“
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vergleichszahlung 120€ da der vorgang von damals nicht mehr
nachvollziehbar sei und der Vertrag gültigkeit hat.

Das macht für mich den Eindruck als hätten die absolut nix in der Hand um einen Vertragsabschluss beweisen zu können. Oder haben die Euch irgendeinen Dokument vorgelegt, daß einen Vertragsabschluss beweisen könnte? Ggf. mal gezielt nach einem solchen Dokument fordern. Wenn das ganze wasserdicht wäre würden die doch kaum freiwillig auf ihre Forderungen verzichten...


Gruß
Borlander
Wolperding Borlander „ Das macht für mich den Eindruck als hätten die absolut nix in der Hand um...“
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Ja kopie von Vertrag wurde mitgeschickt aber erst jetzt es gab auch Zeugen das kein Vertrag
dagelassen worden ist. Ich denke schon das mann durchaus frech sein sollte
und weiter auf die umstände hinweisen wie der Vertrag zustande kam.
Meiner meinung nach Betrug.
Mfg
Wolperding

Borlander Wolperding „Ja kopie von Vertrag wurde mitgeschickt aber erst jetzt es gab auch Zeugen das...“
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Meiner meinung nach Betrug.
Habt ihr dann schonmal darüber nachgedacht Anzeige wg. Betruges zu erstatten?
peterson Wolperding „Ärger mit Freenet“
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hat er auch keine Belehrung über einen Widerspruch bzw. Rücktritt des Vertages bekommen.
Somit hat nie eine Frist angefangen zu laufen und somit kann keine Frist abgelaufen sein.


Also keine Panik.
Laßt es auf Euch zukommen. Sollen die erstmal einen Gerichtstermin anberaumen.
Da hier von Arbeitslosigkeit die rede ist, wird kein vernünftiger Anwalt Geld für eine unsichere Sache vorschießen.
Der Anwalt versucht doch nur noch ein paar Euro zu ziehen.

Aber ein wenig an gewisse Sender mit solchen Theman kann man gerne schreiben.

dirk42799 Wolperding „Ärger mit Freenet“
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Hallo zusammen,

um mal kurz etwas zusammenzufassen:
1) der Vertreter muß keine Kopie oder dergleichen dalassen, wenn der Vertragnehmer das entsprechende Formular unterschrieben hat. Als Verbraucher sollte (!) man sich zwar immer eine Kopie geben lassen, aber Pflicht ist das nicht, sodaß man nachher die Nichtigkeit eines Vertrages hiermit nicht begründen kann.
2) kann der Kollege nachweisen, daß er nicht belehrt worden ist? I. d. R. sind auf solchen Standardformularen rückseitig die AGB zu finden. Hier steht meistens dann auch etwas von Widerruf drin.

Ich kann den Fall hier nicht abschließend beurteilen, da ich nicht persönlich bei dem Besuch durch den Freenet-Vertreter dabei war und die Ausführungen hier zu lückenhaft sind.

Tendenziell würde ich aber zunächst mal sagen: dumm gelaufen!
Auch wenn der Freund/Bekannte Pole ist und nicht so gut Deutsch spricht/versteht - wenn mir mit meinen rudimentären Spanischkenntnissen auf meiner Finca in Andalusien einer von der Telefonica vorbeikäme, würde ich - gerade weil ich nix verstehe - sicherlich nichts unterschreiben.

Grundsätzlich gilt aber: nix machen ist tödlich!
Zunächst sollte hier mal in klaren Worten gesagt werden, daß ein solcher Vertragsabschluß nicht gewollt war und ausdrücklich widerrufen wird. In D´land gilt "wer was will, muß es beweisen".
Wenn Freenet also Kohle sehen will, müssen die es beweisen - z. B. durch Vorlage eines Vertrages. Ist der letzten Endes wasserdicht, muß Dein Kumpel berappen - und dann ggf. auch zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten.

So, ich gehe jetzt ins Bett.

Schönen Abend euch allen und bis neulich.

Gruß,

Dirk

dein.nachbar Wolperding „Ärger mit Freenet“
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ich hätt ja gesagt, mit nem telefonat kriegt man das sicher wieder hin, indem man mal ein bißchen auf das betrügerische gebahren des vertreters hinweist.
zumal dein freund pole ist - es wäre also recht glaubwürdig, wenn du sagen würdest, der vertreter wollte seine mangelnden deutschkenntnisse ausnutzen, um an seine provision zu kommen.
um nichts auf sich selbst kommen zu lassen hätte sich freenet dann vielleicht lieber an den vertreter gehalten...

wenn das ganze aber schon beim anwalt gelandet ist...ganz, ganz schlecht.
die haben einen unterschriebenen vertrag und was dein kumpel an der hotline anschliessend gedsagt hat, interessiert nen toten...

an eurer stelle würd ich mal in nem rechtsforum im internet anfragen, z.b. 123recht.de
oder bezahlen...denn einfach abzuwarten würde teuer kommen...