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News: GEZ kriegt endlich Contra

Keine Gebühren für Kanzlei

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Erst Mitte Juli erklärte das Verwaltungsgericht Braunschweig, das für in einer Privatwohnung ausnahmslos beruflich genutzte PCs keine zusätzliche Rundfunkgebühr erhoben werden darf (siehe News Zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig.

Jetzt gibt es ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das noch weiter geht. Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten.

Der Rechtsanwalt verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- und Recherche­arbeiten. Dabei nutzt er den Internetzugang auch zum Zugriff auf Rechtsprechungs­Datenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

Um einen schnelleren Zugang zum Internet zu erhalten, verfügt der Rechner über einen DSL-Anschluss. Im Januar 2007 meldete der Rechtsanwalt seinen PC bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) an. Im Verfahren teilte er mit, er habe in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC, den er jedoch nicht zum Rundfunkempfang nutze. Es sei deshalb verfassungswidrig, ihn zu Rundfunkgebühren heranzuziehen.

Gleichwohl verlangte die GEZ Rund­funkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 €. Hiergegen erhob der Rechtsanwalt nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die Erfolg hatte.

Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung.

Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde.

Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. Zudem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche. Von daher gebiete auch eine verfassungskonforme Auslegung des Merkmals „zum Empfang bereithalten“, dass der Rechtsanwalt keine Rundfunkgebühr für seinen ausschließlich beruflich genutzten PC entrichten müsse.

Quelle: Pressemitteilung

Multimedia am PC Olaf19
burhan Olaf19 „Da drängt sich mir eine Frage auf!“
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Bei der Gelegenheit drängt sich mir immer die Frage auf: Wieso eigentlich nicht auch für privat genutzte PCs?
Es heißt doch immer, "für Privatleute ist das egal, die haben ja sowieso alle Radios, Fernsehgeräte etc. pp." - toll, wenn das so einfach ist. Nur wozu hat man diese zusätzliche "Computer-GEZ" dann überhaupt eingeführt?


Es gibt Leute die kein TV und/oder Radio besitzen.

Ich habe extra für einen Kumpel ein PC zusammengebaut der weder Modem
noch LAN hat. Er hat weder TV noch Radio und will nicht übern PC GEZ zahlen.
Er könnte sicherlich mit einem USB-Teil surfen denn USB habe ich nicht ausgebaut ;-)