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Richter kippen Rauchverbot

ChrE / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,568963,00.html

Ich finde es richtig. Bin selber Nichtraucher. Gehe aber selten
in Gaststätte oder Kneipen. Zugegebenermasen bin ich nicht besonders
repräsentativ.

Grundsätzlich ist das aber ein Urteil gegen den Regulierungswahn.
Nichtraucher sollen doch in Nichtrauchergaststätten gehen, sooft sie wollen.
Wenn Bedarf besteht, werden diese sicher entstehen. Selbstregulierung ist
das Schlüsselwort.

Gesetze zu schaffen, die alle betroffenen Parteien zufrieden stellen, ist
eine Kunst, einfach nur Verbote zu erlassen ist dämlich.

Wenn der Staat nicht will, dass geraucht wird, dann soll er es verbieten. Punkt.
Dazu fehlt aber der Arsch in der Hose.

Ganz wichtig ist, dass es noch Leute mit Durchblick gibt, die nicht alles
mitmachen, was den Politikern so einfällt (oder von Lobbyisten angetragen wird).


Gruss

ChrE

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Max Payne neugrafik1 „Meiner Meinung sollte jeder Besitzer eines Lokals, selber entscheiden ob es ein...“
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Du vergisst eine Sache: Den Schutz der Beschäftigten in der Gastronomie.

In der Arbeitsstättenverordnung ist fast alles geregelt, was bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen zu beachten ist. Die Bundesregierung hätte nur in § 5 ArbStättV den Absatz (2) ersatzlos streichen müssen:

§ 5 Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Damit könnten Kneipen, in denen nur der Inhaber arbeitet, als Raucherkneipen weiterbetrieben werden und man hätte sich 16 bürokratische Monster erspart...

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