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Was bin ich Wert?

user_244725 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo.

ich hab da ein etwas komplexeres Problem. Ich helfe ab und zu in einem kleinen Online Shop bei Softwareproblemen etc. und kriege dafür etwas "Taschengeld".
Nun wurde ich gefragt ob ich einige grössere Aufgaben übernehmen könnte.

1.Einen Linux Daten- und Backup Server einrichten, der von den Windows Arbeitsplätzen erreichbar ist.
2.Eine firmeninterne "Wikipedia"(so eine Art Schwarzes Brett), mit dessen Hilfe man interne Abläufe, Bestellungen, etc. von jedem Arbeitsplatz aufrufen kann.
3.Ein Mail Archivierungssystem.

So nun habe ich überhaupt kein Ahnung wie ich an die Preisgestaltung herangehen soll?!
Für welche Arbeiten kann ich Geld verlangen und wieviel? Sollte ich daraus EIN Projekt machen? Ist das überhaupt ein Projekt...die Suche im Netz wirft eher mehr Fragen auf ,als ich antworten bekomme.
Besonders Punkt 3 macht mir zu schaffen.

Ich habe genug Kenntnisse um diese Dinge technisch umzusetzen. Aber bin zur Zeit arbeitslos und bekomme Hartz4. Was mir bei der Preisfindung nicht besonders hilft. Aber lohnen sich diese Aufgaben schon um ein Kleingewerbe anzumelden? Oder will mich der Aufttrageber nur verheizen um Geld zu sparen...
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Es wäre nett wenn Ihr mir da ein paar Tipps geben könntet.

mfg. alex

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Yan_B user_244725 „Was bin ich Wert?“
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Was dir die Zeit, die du damit verbringst wert ist, musst du im Prinzip selber wissen.
Für 5€ in der Stunde würde ich es nicht machen, für 80€ in der Stunde kann man externe Firmen damit beauftragen, die wahrscheinlich besseren Support usw. bieten können als du, deshalb wirst du wahrscheinlich nicht so viel bekommen.
Ich würde es auf jeden Fall im Stundenlohn machen, da garantiert in der ersten Zeit weitere Nachfragen und änderungswünsche (bezüglich der Einstellungen etc.) kommen.
Außerdem schaust du dann nicht in die Röhre, wenn sich herausstellt, dass gewisse Voraussetzungen bei den vorhandenen Rechnern etc. nicht erfüllt sind und du diese erst anpassen musst.

Ob du das ganze jetzt als ein "Projekt" oder als drei getrennte ausführst, würde ich davon abhängig machen, wie der Auftraggeber das für die Buchhaltung haben will. Ich denke es spricht nichts dagegen, wenn er es als drei getrennte haben will.
Steuerlich macht das für dich keinen Unterschied.

Yan

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