Liebe Kollegen,
bin gerade über einen Artikel bei SPON gestolpert und wollte Euch interessehalber daran teilhaben lassen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,566653,00.html
Zitat "Das Lawblog verweist auf das Bundesgesetzblatt (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1191.pdf): Der neue §97a Urheberrechtsgesetz ist in Kraft. Er schütze die "kleinen Fische" unter den Filesharern vor überzogenen Anwaltskosten. In Absatz 2 wird der Ersatz der Anwaltskosten (der Rechteinhaber) bei der erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro gedeckelt.
Lawblogger Udo Vetter fragt sich nun nur noch, was eigentlich ein "einfacher Fall" sei. Und woran man "unerhebliche Rechtsverletzungen" erkenne. Schließt aber: Auch wenn die Rechtsprechung diese Fragen erst noch beantworten muss, wird es für die Abmahnindustrie sicherlich schwieriger, ihre ruinösen Streitwerte durchzusetzen."
BG,
Bergi2002