Liebe Kollegen,
bin gerade über einen Artikel bei SPON gestolpert und wollte Euch interessehalber daran teilhaben lassen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,566653,00.html
Zitat "Das Lawblog verweist auf das Bundesgesetzblatt (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1191.pdf): Der neue §97a Urheberrechtsgesetz ist in Kraft. Er schütze die "kleinen Fische" unter den Filesharern vor überzogenen Anwaltskosten. In Absatz 2 wird der Ersatz der Anwaltskosten (der Rechteinhaber) bei der erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro gedeckelt.
Lawblogger Udo Vetter fragt sich nun nur noch, was eigentlich ein "einfacher Fall" sei. Und woran man "unerhebliche Rechtsverletzungen" erkenne. Schließt aber: Auch wenn die Rechtsprechung diese Fragen erst noch beantworten muss, wird es für die Abmahnindustrie sicherlich schwieriger, ihre ruinösen Streitwerte durchzusetzen."
BG,
Bergi2002
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro gedeckelt
Wollen wir Wetten, daß sich ein Filesharer nicht mehr ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs befindet, wenn er mehrere (viele, sehr viele) Dateien shared?
Anders gesagt, tauscht einer viele Dateien, wird "geschäftsmässiges Vorgehen" unterstellt und derjenige hat dann nichts von der Deckelung der Abmahnkosten.
Und wieviel "mehrere (viele, sehr viele) Dateien" sind, bestimmt z.Z. immer noch die MI.
In diesem Zusammenhang kann ich den Newsletter von RA Dr. Bahr ganz unten auf seiner Startseite empfehlen.
http://www.dr-bahr.com/
Gruß Alois
Wollen wir Wetten, daß sich ein Filesharer nicht mehr ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs befindet, wenn er mehrere (viele, sehr viele) Dateien shared?
Anders gesagt, tauscht einer viele Dateien, wird "geschäftsmässiges Vorgehen" unterstellt und derjenige hat dann nichts von der Deckelung der Abmahnkosten.
Und wieviel "mehrere (viele, sehr viele) Dateien" sind, bestimmt z.Z. immer noch die MI.
In diesem Zusammenhang kann ich den Newsletter von RA Dr. Bahr ganz unten auf seiner Startseite empfehlen.
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Gruß Alois
Ein "geschäftsmässiges Vorgehen" wurde in der Vergangenheit schon öfter bereits dann unterstellt wenn sich für den beschuldigten ein finanzieller Vorteil ergab. Wenn man Musik runterlädt - statt sie zu kaufen - ist das Nach Wunschvorstellung der MI gegeben...
Gruß
Borlander
Unsere lieben Politiker wollen alle Nasenlang eine Gehalts-äh Diätenerhöhung, sind aber zu dämlich Gesetze zu machen, die eindeutig sind und wo dann hinterher wieder mehr offene Fragen bleiben, als mit dem Gesetz geregelt hat. :-((
Unsere lieben Politiker wollen alle Nasenlang eine Gehalts-äh Diätenerhöhung
Und da sie diese nicht bekommen, müssen sie eben mit Beraterverträgen bei Firmen nebenher noch was verdienen...
Man beisst doch nicht die Hand, die einen füttert...
Und da sie diese nicht bekommen, müssen sie eben mit Beraterverträgen bei Firmen nebenher noch was verdienen...
Man beisst doch nicht die Hand, die einen füttert...