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News: Tipp - Pauschalpreis statt Blabla

"Die können Sie wegschmeißen"

Redaktion / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Egal ob billig oder teuer: digitale Fotoapparate sind oft sehr filigrane Dinger, ruckzuck ist ein Bedienungselement abgebrochen. Im Fall meiner Casio Exilim P-505 hatte es das "Plastikrädchen" für die Betriebsmodusauswahl erwischt.

Der Mann in der Fotoabteilung vom Media Markt meinte: "Die können Sie wegschmeißen, Reparatur lohnt sich da nicht mehr". Naja - das Ding war grade mal 2 Jahre alt und hat gut 450 Euro gekostet (inzwischen rund 280 Euro).

Immerhin war die Kamera im "Aufnahmemodus" verreckt, ich konnte also zumindest noch damit knipsen. Bezahlbare Rettung fand sich auf den Webseiten von Casio. Dort werden Kamera-Reparaturen zum Pauschalpreis angeboten.

Eine leichte Reparatur (alle Komponenten außer Hauptplatine, Display und Objektiv) kostet pauschal 39 Euro, eine normale Reparatur (Hauptplatine, Display) 79 Euro und ein verrecktes Objektiv 99 Euro.

Am Freitag rannte ich in letzter Minute zur Post um die Kamera loszuschicken, weil Casios "Frühjahrs"-Pauschal-Reparaturangebot nur bis 31. Mai lief. Das Gerenne war überflüssig: das Frühjahr-Angebot nennt sich seit 1. Juni jetzt "Sommerangebot", es werden die gleichen Pauschalpreise geboten. Die "Reparaturseite" von Casio findet sich hier.

Kurzum: nicht aufs Blabla vom Mann aus der Fotoabteilung hören, direkt im Internet beim Hersteller abchecken. Ob es Pauschalpreise für Reparaturen überhaupt gibt beziehungsweise was die kosten, sollte übrigens am besten bereits vor dem Kauf einer Kamera abgecheckt werden.

Auf www.sony.de ist es beispielsweise schon mal recht krätzig überhaupt irgendwelche Infos zu Pauschal-Reparaturpreisen zu finden. Beim Stöbern auf sony.de fand sich allerdings ein sehr interessanter Hinweis. Und zwar, dass die Arbeitszeitkosten bei Reparaturaufträgen steuerlich absetzbar sind.

Basis ist eine gesetzliche Regelung vom 1.1.2007, die besagt, dass handwerkliche Tätigkeiten im Haushalt steuerlich geltend gemacht werden können. Und dazu zählt auch die Reparatur einer Kamera.

Sony erklärt den Sachverhalt in diesem PDF: Merkblatt zur steuerlichen Begünstigung von Handwerksleistungen.

Wegwerfgesellschaft SmallAl
Anonym Pumbo „Hallo @Ronald, denke da genauso, wie Du, bin aber auch schon von namhaften...“
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Hallo Pumbo,

Du hast recht, aber was haltbare Markengeräte sind, ist heute nicht so eindeutig feststellbar. Da Du Dich mit den "Marken" auskennst, so schätze ich Dich als "Bastler" ein, dann ist eine Reparatur eh kein Problem.

Aber, wenn Hersteller in elektrisch motorbetrieben Maschinen mit Absicht nur 1/4 so lange Kohlen (am Kollektor) einbauen, die reichen die just nur die
Garantiezeit. Als Ersatzteil bekomme ich die Guten, normale lange.

Jeder Verkäufer würde dazu sagen, siehe Thema, können Sie wegschmeißen !

Noch schlimmer ist es bei vielen IT-Fachleuten und Verkauf. Habe nachweislich schon äußerliche Neuware in den Händen, wobei alte Gebrauchtware verbaut wurde. Unter dem Motto. " Der Kunde merkt doch nix ". Bei Defekt rennt der Kunde zum Verkäufer und erfährt die ach so "kulante" Abwicklung. (Sie haben wohl die Festplatte überhitzt ?) Noch ne alte HDD rein. Der Kunde empfindet die Kompetenz und Wohlwollen des Verkäufers, da man aus "Kulanz" nur die Hälfte zahlen muß. Gutes Fachgeschäft ?
Also was denn nun?! Olaf19
Also was denn nun?! Crazy Eye