Wer noch ein altes schnurloses Telefon benutzt, muss es wahrscheinlich bald abschalten, denn ab 2009 drohen 1600 Euro Strafe.
Telefone nach den Standards CT1+ und CT2 dürfen ab 2009 nicht mehr betrieben werden, die Frequenzen werden für andere Zwecke verwendet. Doch wie erkennt man überhaupt, ob das eigene Telefon betroffen ist?
Die Bundesnetzagentur antwortet: Die alten Telefone haben ein "beachtliches Gewicht", heißen Sinus 1 bis 5, haben eine Kennzeichnung wie das Posthorn, ein Z und eine Zulassungsnummer, die mit U oder V endet.
Quelle: Welt, Spiegel online