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Wieder einmal 1&1, nur zur Information

Günter46 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit August 2007 bin ich zufriedener Kunde von 1&1, Surf & Phone 2.000 Komplett, für 29,99 €/Monat. Bisher hatte ich die Grundgebühr noch an die Telekom zu zahlen, wurde von 1&1 erstattet. Dies wurde nun umgestellt, so dass ich nur noch an 1&1 bezahle. Am Tag der Umstellung ging die Geschwindigkeit von 1.935 kbit/s für einige Stunden auf 9.516 kbit/s (speedmeter, speedtest) hinauf. Das war recht flott. Nun habe ich auf die Internetseite von 1&1 geschaut. Es werden jetzt die Programme 1.000, 6.000, 16.000 angeboten, das 2.000-er gibt es nicht mehr. Das 6.000er kostet auch 29,90€/Monat. So habe ich an 1&1 geschrieben, dass sie bitte meinen 2000-er-Vertrag auf 6.000 umstellen.
Mir wurde geantwortet, das ein Tarifwechsel erst nach dem Ende der Vertragslaufzeit möglich ist, weil sie alle Kunden gleich behandeln wollen.
Nun habe ich geschrieben: "Auf der 1&1 Startseite wird mit einer 1&1-Best-Preis-Garantie geworben: "Sollte 1&1 das von Ihnen gewählte Produkt zu einem günstigeren Preis anbieten, so können Sie jederzeit wechseln." Ein Programmwechsel zum Vertragsende hätte für mich keinen Wert, da könnte ich ja auch zu Alice gehen, Kündigungszeit 4 Wochen zum Monatsende."
Die Antwort von 1&1:
"Die Best-Preis-Garantie ist nur gültig für Kunden mit einem 1&1 DSL 16000 Komplett-Tarif."
Da habe ich wohl was übersehen.
Mir wurde aber auch eine schöne Woche gewünscht.
Fazit:
Bei der Wahl eines Telefon- und Internetanbieters sollte man auch die Vertragskündigungszeiten beachten.

Günter46 Nachtrag zu: „Wieder einmal 1&1, nur zur Information“
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Den obersten Beitrag hatte ich bei Nickles unter "Allgemein" eingegeben. Von Nickles wurde er dann in "Contra Nepp" verschoben. Das halte ich nicht für die richtige Zuordnung.
Es hat hier für mich keinen Nepp gegeben. Die Firma 1&1 hat sich an den mit mir geschlossenen Vertrag gehalten und ich mache dies ebenso.
Es ist eine Information, dass hier Neukunden bessere Konditionen erhalten als Altkunden. Wenn man in diesem Bereich mit einer Firma einen Vertrag abschließen kann, der kürzere Kündigungszeiten, als die meist üblichen 24 Monate, hat, dann sollte man dies bei seinen Überlegungen eventuell verstärkt berücksichtigen.

Allerdings ist es nicht korrekt, wenn 1&1 auf seiner Internetseite mit einer Best-Preis-Garantie wirbt, ohne zu erwähnen, dass dies nur für den DSL 16.000-Komplett-Tarif gilt. Da wird sich wohl mancher Rechtsanwalt freuen, dem die Sicherheit des Internets am Herzen liegt. Das hatte ich gestern auch an 1&1 geschrieben. Jetzt steht dort nichts mehr von einer Best-Preis-Garantie, sondern es erscheint nur noch "Das blaue Wunder". Den Sreenshot von der Best-Preis-Garantie habe ich noch.