Nach einem Verfahren am Münchner Landgericht behauptet Softwarehändler Usedsoft, dass auch aus Volumenverträgen von Microsoft einzelne Softwarelizenzen weiter verkauft werden dürfen. Microsoft erwirkte im Gegenzug eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft: Der Second-Hand-Händler darf demnach nicht mehr damit werben, dass der Bundesgerichtshof den Gebrauchthandel grundsätzlich bestätigt habe.
mehr gibts hier:
http://www.computerwoche.de/knowledge_center/compliance_recht/1863779/?NLC-Newsletter&nlid=1863779%20Wochenr%C3%BCckblick
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Naja, das Nutzungsrecht hat zuerst einmal die Firma, und die Mitarbeiter vertreten die Firma und ahben erstmal keinerlei Nutzungsrecht als einzelne Personen.
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das Nutzungsrecht, das unter bestimmten bedingungen erhalten wurde, nur unter diesen weitergegeben werden darf.
Eine Softwareschachten aus der Softwarepyramide darf sich also jeder kaufen und dann auch wohl wieder verkaufen.
Aber wenn eine Firma eine 2000er Lizenz kauft, die zu dem Preis nur ab 1000 Kopien angeboten wird, dann dürfte man eben keine 500 weiterverkaufen, und auch keine 1500, weil man selber weniger als Tausend haben würde, dafür aber 1000 verkaufen und 1000 behalten. So würde ich das gerne als Richter durchsetzen.
Übrigens, Eigentum kann auch mit Rechtsbeschränkungen verknüpft sein. Waffenlieferungen dürfen oft auch nicht ohne Weiteres weiterverkauft werden, zumindest solange man Freundund Partner bleiben will ;)