Nach einem Verfahren am Münchner Landgericht behauptet Softwarehändler Usedsoft, dass auch aus Volumenverträgen von Microsoft einzelne Softwarelizenzen weiter verkauft werden dürfen. Microsoft erwirkte im Gegenzug eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft: Der Second-Hand-Händler darf demnach nicht mehr damit werben, dass der Bundesgerichtshof den Gebrauchthandel grundsätzlich bestätigt habe.
mehr gibts hier:
http://www.computerwoche.de/knowledge_center/compliance_recht/1863779/?NLC-Newsletter&nlid=1863779%20Wochenr%C3%BCckblick
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Liberté
;~)
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...aber das "Herausklauben" einzelner Lizenzen aus einer Corporate Edition läuft auch meinem Rechtsempfinden zuwider, denn so ist die Corporate ja nicht gedacht. Auch wenn in anderen Lebensbereichen solche Dinge vorkommen mögen, z.B. dass Mitarbeiter großer Handelsunternehmen per Personalkauf Sachen sehr günstig einkaufen und an Freunde und Bekannte weitergeben, die sonst nicht zu diesem vergünstigten Einkauf berechtigt wären. Aber auch das wird ja nur in begrenztem Umfang von den Unternehmen toleriert.
CU
Olaf