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GEZ Frage mal anders gestellt...

kongking / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Angenommen ich bezahle regelmäßig meine GEZ für Fernseher, Radio und damit natürlich neuerdings meinen I-Net Zugang.

Angenommen, die Öffentlich Rechtlichen basteln etwas sinnvolles wie
die ZDF Mediathek oder den Versuch der ARD gleiches hinzubekommen.

Angenommen so etwas käme durch:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramaonline2.html

Fragen über Fragen.
Wenn die "sieben Tage Regel" durchgeht,
betrachte ich den Auftritt der Öffentlich Rechtlichen im Netz
als Rundfunk. Der Anspruch auf den oft diskutierten Mehrwert
durch den "Online Auftritt" der ÖR wäre verloren.
Ohne Mehrwert ist das Rundfunk und kein Internetauftritt.

Das Ergebnis ist offen.
Zwei starke Lobbys, es wird einen Vergleich geben.

Mal sehen was kommt.

kongking
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Crazy Eye kongking „GEZ Frage mal anders gestellt...“
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Naja auch rundfunk ist gebührenpflichtig und Internet ist der empfang davon ... Somit bleiben die gebühren berechtigt in sinne der ARD/ZDF.

Für dich würde das keinen Unterschied machen, und wenn die Filme rausfliegen ist es doch nicht so schlimm, meiner meinung könnte man die auch an die privaten abgeben und sich darauf besinnen wofür man die Gebühren kassiert.

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