Angenommen ich bezahle regelmäßig meine GEZ für Fernseher, Radio und damit natürlich neuerdings meinen I-Net Zugang.
Angenommen, die Öffentlich Rechtlichen basteln etwas sinnvolles wie
die ZDF Mediathek oder den Versuch der ARD gleiches hinzubekommen.
Angenommen so etwas käme durch:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramaonline2.html
Fragen über Fragen.
Wenn die "sieben Tage Regel" durchgeht,
betrachte ich den Auftritt der Öffentlich Rechtlichen im Netz
als Rundfunk. Der Anspruch auf den oft diskutierten Mehrwert
durch den "Online Auftritt" der ÖR wäre verloren.
Ohne Mehrwert ist das Rundfunk und kein Internetauftritt.
Das Ergebnis ist offen.
Zwei starke Lobbys, es wird einen Vergleich geben.
Mal sehen was kommt.
Off Topic 20.605 Themen, 228.970 Beiträge
Naja auch rundfunk ist gebührenpflichtig und Internet ist der empfang davon ... Somit bleiben die gebühren berechtigt in sinne der ARD/ZDF.
Für dich würde das keinen Unterschied machen, und wenn die Filme rausfliegen ist es doch nicht so schlimm, meiner meinung könnte man die auch an die privaten abgeben und sich darauf besinnen wofür man die Gebühren kassiert.
Falsch. Die Gebührenzahler haben diese Beiträge finanziert.
Du glaubst doch nicht ernshaft, das der Kram und die Highlights nach Weitergabe (Verkauf) noch kostenfrei zu sehen sind?
Über den Rundfunkcharakter des Internets kann mann sich trefflich streiten:
Einen Rundfunkempfänger bekommt man für 2,50 Euronen im
Billigmarkt (Wegwerfempfänger mit Batterie+ Ohrstöpseln).
Das ist Rundfunk, überall dabei.
Meinen Rechner kann ich so nicht nutzen.
Da erwarte ich mehr, und genau das soll jetzt beschnitten werden.
Gruß Konking
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RTL; SAT1 etc. senden in gegensatz zu ARD/ZDF kostenlos, PRemiere hat auch einen anständigen preis für leute die Werbefrei sehen wollen.
Fernsehen ist für mich rundfunk, und da kann ich auch nicht zu jeder zeit sehen was ich will, und ich denke nicht das ARD und ZDF die komplette deutsche Lizenz kaufen sondern nur zum austrahlen in TV, und nicht zum jederzeit und überall hin senden in Internet.
Du zahlst radio gebühren und willst mehr leistung als mit den Fernseher? Du zahlst für den Bildungsauftrag und willst Unterhaltung?
Beschweren können die sich, die das Internet so nutzen wollen wie es gedacht ist.
Bin ich bekloppt oder liegen wir auf der selben Linie?
"Beschweren können die sich, die das Internet so nutzen wollen wie es gedacht ist."
Das ist schon fast patentreif.
Respekt
kongking
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Wenn du keine Gebühren willst, fürs internet liegen wir auf der selben Linie ;) bei der argumentation liegen wir aber auf einer vollkommen unterschiedlichen Linie, und ich kann in diesen Fall die Rechtebesitzer verstehen die ihre rechte wahren wollen den astrein geregelt wurd das scheinbar vorher nicht.
