FYI
Der Hinweis auf die Kosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei überraschend und reicht wohl nicht!
Es geschieht selten, dass Firmen, die ihr Geld mit Internet-Abzocke verdienen, tatsächlich vor Gericht ziehen. Das Amtsgericht Hamm hat nun in einem solchen Fall die Klage auf Zahlung rundheraus abgewiesen (Az. 17 C 62/08).
Das Gericht befand, dass der Besucher der Internetseite in den Glauben versetzt werde, es handele sich um ein kostenloses Angebot. "Dieser Eindruck wird durch die zahlreiche Verwendung der Begriffe 'Free', 'gratis' und 'umsonst' erweckt".
Quelle: Heise
http://www.heise.de/newsticker/Niederlage-fuer-Internet-Abzocker--/meldung/106984
MfG
Liberté
;~)