Ich stehe gerade unter Schock! Gerade habe ich erfahren, dass man fürs Autofahren mit offenen Fersen bestraft werden kann. Zumindest wollen mir das hier rumsitzende einreden.
Was ist das denn fürn Scheiß? Stimmt das wirklich? Oder werde ich gerade verarscht? Zumindest komme ich mir verarscht vor.
Off Topic 20.352 Themen, 225.937 Beiträge
Also dein Link bestätigt so weit auch meine Aussagen:
Explizit verboten ist es nicht, aber "...in den Urteilsbegründungen wird jedoch betont: Hätte einer der beiden Fahrer einen „von der Rechtsordnung missbilligten Erfolg herbeigeführt“, also Dritte geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt (§1 Abs. 2 StVO), wäre er strafrechtlich und bußgeldrechtlich zu belangen gewesen. Voraussetzung hierfür ist dann ein den Richter überzeugender kausaler Zusammenhang zwischen Schuhwerk und Unfall..:"
sowie "...Berufskraftfahrer sind gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen (BDVD 29, § 44 Abs. 2). Diese Vorgaben sind trotz der neuen Regelung, die sich auf PKW-Haftpflichtversicherungen bezieht, unbedingt auch bei gutem Wetter weiterhin einzuhalten..:"