Ich stehe gerade unter Schock! Gerade habe ich erfahren, dass man fürs Autofahren mit offenen Fersen bestraft werden kann. Zumindest wollen mir das hier rumsitzende einreden.
Was ist das denn fürn Scheiß? Stimmt das wirklich? Oder werde ich gerade verarscht? Zumindest komme ich mir verarscht vor.
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Die Leut ham meines Wissens Recht: festes Schuhwerk ist Pflicht!
Diese Formulierung macht mich noch verwirrter.
Ich meine, ich könnte mir vorstellen, dass mn aus den Badelatschen rausrutscht und diese sich irgendwie unter die Bremse klemmen oder Gas blockieren...
Aber aus dieser Sicht isr man barfuß doch besser dran, was soll denn daran verkehrsgefährdend sein?
http://www.kanzlei-fuer-verkehrsrecht.de/index.php?id=0130&submenue=true&menue_id=0083&templ=standard
Ich habs nicht ganz gelesen, aber ich glaube in juristendeutsch wird Deine Frage dort "eindeutig" beantwortet...
Ich fahr auch manchmal barfuß! Glaube das Argument ist, dass man mit besohltem Schuh mehr Kraft aufs Bremspedal aufbringen kann als barfuß sollte es zu einer Notbremsung kommen.
Also wenns stimmt was in meinem Link steht, dann darf man barfuß fahren. Auch wenn man sich Ärger mit unwissenden Polizisten und Gerichten einhandeln kann. Guten Wissens man ist Rechtschutzversichert und im Recht ;-)
Also dein Link bestätigt so weit auch meine Aussagen:
Explizit verboten ist es nicht, aber "...in den Urteilsbegründungen wird jedoch betont: Hätte einer der beiden Fahrer einen „von der Rechtsordnung missbilligten Erfolg herbeigeführt“, also Dritte geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt (§1 Abs. 2 StVO), wäre er strafrechtlich und bußgeldrechtlich zu belangen gewesen. Voraussetzung hierfür ist dann ein den Richter überzeugender kausaler Zusammenhang zwischen Schuhwerk und Unfall..:"
sowie "...Berufskraftfahrer sind gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen (BDVD 29, § 44 Abs. 2). Diese Vorgaben sind trotz der neuen Regelung, die sich auf PKW-Haftpflichtversicherungen bezieht, unbedingt auch bei gutem Wetter weiterhin einzuhalten..:"
Soweit ich weiss:
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, ob und was für Schuhe man beim Autofahren tragen muss. Allerdings kann es im Falle eines Unfalles Probleme geben, wenn der Unfall durch ungeeignete Schuhe verursacht bzw nicht verhindert werden konnte, da das als Fahrlässigkeit gewertet werden kann. Gleiches gilt auch für das Barfussfahren.
Für Berufskraftfahrer gibt es hingegen eindeutige Vorschriften, z.B. LKW-Fahrer mit Schlappen können sich bei der Polizei dafür einen Strafzettel einfangen.
Gelten für Berufsfahrer andere Vorschriften? Wirklich? In der StVO?
Nein, das steht nicht in der StVO, sondern in den Unfallverhütungsvorschriften. Diese sind aber bindend...
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallverh%C3%BCtungsvorschriften
1. Schau mal in den weiter oben geposteten Link - da wurde ein Bußgeld über 50€ gegen einen LKW-Fahrer, der nur in socken führ, aufgehoben.
2. Es gab vor Jahrzehnten tatsächlich mal eine Vorschrift in der StVO, nach der der Fahrer "geeignetes Schuhwerk" zu tragen hatte - ich bedauere, dass es die nicht mehr gibt, hat doch seitdem die Polizei keine Hnadhabe mehr, gegen "Latschen" (Flip-Flops oder einfache Holzlatschen) Fahrer oder Fahrer und Fahrerinnen mit Plaeteausohlen vorzugehen...
Volker
Tach auch,
also, wenn man für einen Moment den Verstand einschaltet dann kann man sich die Frage selber beantworten.
Jeder hat sch schon mal den Zeh irgendwo "angerannt" und das tut verdammt weh, wenn einem also das passiert wenn man auf die Bremse steigen muss ist erst mal Bremspause, glaube ich!
Es ist also wie beim surfen im www. Nur beim Autofahren gefährdet man meistens nicht nur sich sondern vor allem andere.
Wenn ich sehe, wie manche Leute aus dem Auto steigen, die Damen auf Highiles, schreibt sich das so? Oder Sandalen, man oh man.
Wie bei Allem im Leben, einfach nachdenken, dann wirds schon schief gehen.
Tschau, kuhfkg