...die Praxis der Musikindustrie beim Fileshering...
die Musikindustrie macht es folgendermaßen:
---der Spitzeldienst erkennt die IP> dann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft> Staatsanwaltschaft ermittelt beim Provider nach den Übeltätern> Staatsanwaltschaft stellt i.d.R. die Anzeige ein> jetzt kommts: der Anzeigensteller verlangt Akteneinsicht und hat die Anschrift zu der IP> Abmahnung auf XY EURO.............---
die Abmahnung beträgt meistens um die 1500€, die Leute zahlen oft aus Angst..!!
MfG
Liberté
;~)