...die Praxis der Musikindustrie beim Fileshering...
die Musikindustrie macht es folgendermaßen:
---der Spitzeldienst erkennt die IP> dann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft> Staatsanwaltschaft ermittelt beim Provider nach den Übeltätern> Staatsanwaltschaft stellt i.d.R. die Anzeige ein> jetzt kommts: der Anzeigensteller verlangt Akteneinsicht und hat die Anschrift zu der IP> Abmahnung auf XY EURO.............---
die Abmahnung beträgt meistens um die 1500€, die Leute zahlen oft aus Angst..!!
MfG
Liberté
;~)
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Hi!
Olaf, dass war eine Sache, die mein Verbrechergehirn ausgeheckt hat. Wenn eine Organisation eine elegante Möglichkeit sucht Geld zu waschen, dann braucht sie einen eigenen DSL-Provider, eigene Kunden, eigene IP-Jäger und eigene Anwälte auf der Gegenseite die schicke Vergleiche aushandeln.
Naja, für einen Bond-Film reicht das noch nicht als tragende Story. ;-)
Bis dann
Andreas