Hoffnung für Tauschbörsennutzer: Die Zuordnung einer Adresse zu einer IP-Adresse soll laut LG Hamburg nicht als Beweismittel ausreichen. Auch nicht "Protokolle", die Häscher im Auftrag der Musikindustrie anfertigen.
Geklagt hatte ein Musiklabel, das die Rechte an den Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Gruppe "Silbermond" besitzt. Protokolle der Häscher, vermutlich von Logistep, sowie der Staatsanwaltschaft wurden vom Gericht abgelehnt. Sie sollten die IP-Adresse dem Beklagten zuordnen. Die Klage wurde abgewiesen.
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr