Nur eine Frage der Zeit, bis die Abmahnmafia aus den Protokollen geeignete Beweismittel macht. Denn in der Ablehnung des LG Hamburg wird klar, dass die Ablehnung nur aufgrund der mangelnden Form und Vorgehensweise der der "Häscher" zustande gekommen ist.
Hier der Ausschnitt aus der Begründung:
http://webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20080314.html
Zwar hat die Klägerin vorgetragen, die Online-Ermittler der Firma p(...) GmbH hätten ermittelt, dass über die IP-Adresse (...) die streitgegenständlichen Musiktitel im fraglichen Zeitraum zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wurden, und hat als Nachweis Ausdrucke der Firma p(...) GmbH als Anlagen K 1 und K 2 vorgelegt.
Sie hat weiter eine staatsanwaltlichen Auskunft (Anlage K 4) vorgelegt, wonach diese IP-Adresse im fraglichen Zeitraum auch der Beklagten zugeordnet gewesen sein soll. Die von der Firma p(...) GmbH selbst gefertigten Ausdrucke sind jedoch kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen.
Der von der Klägerin für den Ermittlungsvorgang als Zeuge benannte (...), Leiter des Ermittlungsdienstes der p(...) GmbH, konnte zu den Ermittlungen aus eigener Wahrnehmung nichts sagen. Vielmehr hat er nur ausgesagt, dass die Ermittlungen durch einen Studenten namens (...) vorgenommen worden seien, der inzwischen wieder in Litauen lebe. Dieser habe ihm dann die Ermittlungsergebnisse vorgelegt und er habe die Ergebnisse am Bildschirm auf Plausibilität überprüft.
Bei den Ermittlungen selbst sei er nicht dabei gewesen und er habe auch nicht die Musikdateien angehört. Andere Beweismittel für die Durchführung der Ermittlungen hat die Klägerin nicht benannt.