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News: Gerichtsentscheid gegen Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerin Zypries - Rücktritt gefordert

Redaktion / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Über 30.000 Bürger haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Erfolgreich - dem Eilantrag wurde jetzt zumindest teilweise stattgegeben.

Telefonverbindungsdaten dürfen zwar weiterhin auf Vorrat gespeichert werden, ein staatlicher Zugriff auf die Daten ist aber nur dann zulässig, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die sich mit anderen Methoden nicht nachweisen lässt. Eine Auswertung der Daten um "Tauschbörsen"-Teilnehmer zu verfolgen, ist laut Ansicht der Richter nicht zulässig.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat inzwischen eine Stellungsnahme zum Gerichtsentscheid veröffentlicht (siehe hier). Darin wird die neue Sachlage erfreut aufgenommen. Als Konsequenz fordert der Arbeitskreis jetzt den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe, erklärt:

"Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht.

Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", "Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht.

Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!"
Quellen: Spiegel.de, Heise.de

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Chaos3 Redaktion „Bundesjustizministerin Zypries - Rücktritt gefordert“
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Die Regierung hat die Möglichkeit solche Gesetzte auf nur bestimmte Fälle einzuschränken - so wie es jetzt das BVG getan hat. Das es in diesem Fall nicht geschah ist der wahre Grund - nämlich die Verfolgung von Filesharern - wohl eindeutig klar. Und da niemand sowas aus Herzensgüte tut, bin ich davon überzeugt, daß da große Summen den Besitzer wechselten.

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