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News: Gerichtsentscheid gegen Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerin Zypries - Rücktritt gefordert

Redaktion / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Über 30.000 Bürger haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Erfolgreich - dem Eilantrag wurde jetzt zumindest teilweise stattgegeben.

Telefonverbindungsdaten dürfen zwar weiterhin auf Vorrat gespeichert werden, ein staatlicher Zugriff auf die Daten ist aber nur dann zulässig, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die sich mit anderen Methoden nicht nachweisen lässt. Eine Auswertung der Daten um "Tauschbörsen"-Teilnehmer zu verfolgen, ist laut Ansicht der Richter nicht zulässig.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat inzwischen eine Stellungsnahme zum Gerichtsentscheid veröffentlicht (siehe hier). Darin wird die neue Sachlage erfreut aufgenommen. Als Konsequenz fordert der Arbeitskreis jetzt den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe, erklärt:

"Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht.

Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", "Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht.

Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!"
Quellen: Spiegel.de, Heise.de

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Luke5 rolfblank „Endlich mal ein vernünftiger Kommentar, anstatt Werbung für eine Partei ! Erst...“
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Was Gewissensfreiheit zählt haben wir ja erst vor kurzem in Hessen gesehen ;-)

Solche Politker sollten nicht zurücktreten, die gehören aus ihren Ämtern GEtreten.

Aber ich denke solange die Menschen nicht kapieren dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht dazu da ist Grundrechte zu wahren, sondern jeder einzelne auch seinen Beitrag dazu leisen sollte, wirds in diesem Land noch weiter gehörig bergab gehen.

Ich habe mich auch an der Verfassungsklage beteiligt, weil ich glaube dass jeder seinen Teil dazu beitragen muss dass Grundrechte gewahrt werden. Wohin es führen kann wenn jemand in seinem Wahn schaltet und waltet wie er will hat man ja schon gesehen. Deshalb frage ich mich auch warum es nur knapp 35.000 Vollmachten waren?

Die Terror Schäuble Gehirnwäsche scheint ja gute Arbeit zu leisten...

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