Hallo Leute
Ich weiß nicht, ob ich das lieber ins Contra-Nepp-Forum schreiben sollte, aber ich mach es jetz einfach mal hier rein.
Ich hab mir in einem großen Internetauktionshaus ein Moped ersteigert (Jaja, Kommentar bitte sparen)
Ich geb gleich ma den Link falls das erlaubt ist, wenn nicht bitte wieder entfernen:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=300205234844&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=020
Der Artikel war jedoch nicht in dem beschriebenen Zustand
"Bremsen hinten und vorne neu, Komplette Zündung neu, Motor komplett überholt vor einem Monat" heißt es da.
Dem war aber nicht so, das Teil siffte, Gaszug fiel ab, rost. Von dem "guten Allgemeinzustand" kann nicht die Rede sein.
Überhaupt wird sie als die B2-Version beschrieben, die laut Wikipedia aber Blinker und Elektrik, aber auch ein Zündschloss haben sollte. Dies war aber nicht so, die Papiere kamen wohl von einem anderen Fahrzeug, dies war nie und nimmer eine B2.
Tja. was ich mich jetzt Frage: Eingetlich bin ich ja verpflichtet, sie zu nehmen, nachdem ich sie ersteigert habe. Sie entsprach jedoch nicht der Beschreibung, es handelt sich schlichtweg um Betrug.
Gerade eben habe ich dem Mann, der sie brachte, wieder nach Hause geschickt.
Vereinbart war vorher, dass ich noch nen 100er für das bringen bezahle, also insgesamt 450.
Meine Frage: Was tun, wenn der Verkäufer darauf besteht, dass ich sie bezahlen muss? Drohen mir "gesetzliche" Konsequenzen? Bin ich verpflichtet, zumindest die 100€ für das leifern zu bezahlen?
Ich bin ein guter Mensch, aber da hört der Spaß auf.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen, das klappt hier doch auch sonst so gut!
Mit freundlichen Grüßen
Golf3r
Off Topic 20.393 Themen, 226.384 Beiträge
Moin,
nun, wo wollen wir denn anfangen?
"Unser Lehrling", Verkäufer hat eigenen Autoteile-Shop und bietet nur Autoteile an. Meldung an eBay, da eben kein privater Verkäufer.
Verkäufer ist eindeutig gewerblich. Eine Gewährleistung hat er nicht ausgeschlossen, kann er gegenüber Privatpersonen auch nicht. Du könntest also gut darauf bestehen, daß der Verkäufer - da gewerblich - zunächst mal alle Mängel auf seine Kosten beseitigt. Zumindest die Mängel, die nicht im Angebot erwähnt werden. Der Azubi hätte sein Moped schon selbst als privater Verkäufer einstellen müssen.
Der Verkäufer kommt seinen Pflichten (Impressum, ladungsfähige Anschrift, Steuernummer) nicht nach. Eine Meldung an die nächste Verbraucherzentrale kann da schon als "Erinnerung" nützlich sein, wenn er dir dumm kommt.
Ich würde an deiner Stelle als erster aktiv werden - Meldung an eBay, Artikel nicht geliefert. Derjenige, der sich als erster meldet, steht nach meiner Auffassung besser da, der jeweilige zweite Handelspartner ist dann derjenige, der in "Verteidigung" gehen muß. Also sei besser du der erste.
Wenn er dir ganz dumm kommt, läßt du ihn halt durch die Verbraucherzentrale abmahnen. Besser wäre noch die Abmahnung durch einen anderen Autoteilehändler (genauer: durch dessen Anwalt), da kann's ganz schnell ganz teuer werden, aber die Kontakte dazu muß man halt erst haben.
Mit dem "Betr...." da oben solltest du dennoch ganz vorsichtig sein: Ohne rechtsgültiges Urteil ist es eine Ermessensache eines Richters, ob im Streitfall üble Nachrede vorliegt oder das gerade so eben als Meinungsäußerung durchrutschen kann. Ich verstehe durchaus, wie du es gemeint hast, aber man kennt ja mittlerweile so seine Pappenheimer.
Da dich dieser eindeutig gewerbliche Verkäufer nicht über dein gesetzliches Rücktrittsrecht aufgeklärt hat, tritt dieses nie in Kraft, daher kannst du auch in Jahren noch vom Verkauf zurücktreten. Du hast es halt jetzt gemacht - ganz einfach. Damit ist das Recht auf deiner Seite.
eBay ist aber noch ein Kapitel für sich, daher mein vorgenannter Tip: Werde du als erster aktiv und melde den Vorfall. Paß auf, daß du nicht derjenige bist, der sich gegebenenfalls "verteidigen" muß.
Gruß
Jürgen