Off Topic 20.481 Themen, 227.568 Beiträge

"Übern Tisch gezogen" - Was soll ich machen

Golf3r / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute
Ich weiß nicht, ob ich das lieber ins Contra-Nepp-Forum schreiben sollte, aber ich mach es jetz einfach mal hier rein.

Ich hab mir in einem großen Internetauktionshaus ein Moped ersteigert (Jaja, Kommentar bitte sparen)

Ich geb gleich ma den Link falls das erlaubt ist, wenn nicht bitte wieder entfernen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=300205234844&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=020

Der Artikel war jedoch nicht in dem beschriebenen Zustand
"Bremsen hinten und vorne neu, Komplette Zündung neu, Motor komplett überholt vor einem Monat" heißt es da.

Dem war aber nicht so, das Teil siffte, Gaszug fiel ab, rost. Von dem "guten Allgemeinzustand" kann nicht die Rede sein.

Überhaupt wird sie als die B2-Version beschrieben, die laut Wikipedia aber Blinker und Elektrik, aber auch ein Zündschloss haben sollte. Dies war aber nicht so, die Papiere kamen wohl von einem anderen Fahrzeug, dies war nie und nimmer eine B2.

Tja. was ich mich jetzt Frage: Eingetlich bin ich ja verpflichtet, sie zu nehmen, nachdem ich sie ersteigert habe. Sie entsprach jedoch nicht der Beschreibung, es handelt sich schlichtweg um Betrug.

Gerade eben habe ich dem Mann, der sie brachte, wieder nach Hause geschickt.

Vereinbart war vorher, dass ich noch nen 100er für das bringen bezahle, also insgesamt 450.

Meine Frage: Was tun, wenn der Verkäufer darauf besteht, dass ich sie bezahlen muss? Drohen mir "gesetzliche" Konsequenzen? Bin ich verpflichtet, zumindest die 100€ für das leifern zu bezahlen?

Ich bin ein guter Mensch, aber da hört der Spaß auf.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, das klappt hier doch auch sonst so gut!

Mit freundlichen Grüßen
Golf3r

bei Antwort benachrichtigen
Crusty_der_Clown Golf3r „"Übern Tisch gezogen" - Was soll ich machen“
Optionen

Moin,

nun, wo wollen wir denn anfangen?

"Unser Lehrling", Verkäufer hat eigenen Autoteile-Shop und bietet nur Autoteile an. Meldung an eBay, da eben kein privater Verkäufer.

Verkäufer ist eindeutig gewerblich. Eine Gewährleistung hat er nicht ausgeschlossen, kann er gegenüber Privatpersonen auch nicht. Du könntest also gut darauf bestehen, daß der Verkäufer - da gewerblich - zunächst mal alle Mängel auf seine Kosten beseitigt. Zumindest die Mängel, die nicht im Angebot erwähnt werden. Der Azubi hätte sein Moped schon selbst als privater Verkäufer einstellen müssen.

Der Verkäufer kommt seinen Pflichten (Impressum, ladungsfähige Anschrift, Steuernummer) nicht nach. Eine Meldung an die nächste Verbraucherzentrale kann da schon als "Erinnerung" nützlich sein, wenn er dir dumm kommt.

Ich würde an deiner Stelle als erster aktiv werden - Meldung an eBay, Artikel nicht geliefert. Derjenige, der sich als erster meldet, steht nach meiner Auffassung besser da, der jeweilige zweite Handelspartner ist dann derjenige, der in "Verteidigung" gehen muß. Also sei besser du der erste.

Wenn er dir ganz dumm kommt, läßt du ihn halt durch die Verbraucherzentrale abmahnen. Besser wäre noch die Abmahnung durch einen anderen Autoteilehändler (genauer: durch dessen Anwalt), da kann's ganz schnell ganz teuer werden, aber die Kontakte dazu muß man halt erst haben.

Mit dem "Betr...." da oben solltest du dennoch ganz vorsichtig sein: Ohne rechtsgültiges Urteil ist es eine Ermessensache eines Richters, ob im Streitfall üble Nachrede vorliegt oder das gerade so eben als Meinungsäußerung durchrutschen kann. Ich verstehe durchaus, wie du es gemeint hast, aber man kennt ja mittlerweile so seine Pappenheimer.

Da dich dieser eindeutig gewerbliche Verkäufer nicht über dein gesetzliches Rücktrittsrecht aufgeklärt hat, tritt dieses nie in Kraft, daher kannst du auch in Jahren noch vom Verkauf zurücktreten. Du hast es halt jetzt gemacht - ganz einfach. Damit ist das Recht auf deiner Seite.

eBay ist aber noch ein Kapitel für sich, daher mein vorgenannter Tip: Werde du als erster aktiv und melde den Vorfall. Paß auf, daß du nicht derjenige bist, der sich gegebenenfalls "verteidigen" muß.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
bei Antwort benachrichtigen
Golf3r Crusty_der_Clown „Moin, nun, wo wollen wir denn anfangen? Unser Lehrling , Verkäufer hat eigenen...“
Optionen

Bin ich also nicht verpflichtet, auch nicht die 100€, zu bezahlen?

bei Antwort benachrichtigen
Tuxus Crusty_der_Clown „Moin, nun, wo wollen wir denn anfangen? Unser Lehrling , Verkäufer hat eigenen...“
Optionen

Hallo!
Schade, das klang wirklich gut.

Ich möchte noch ergänzen, dass Du nicht "Artikel nicht geliefert" bei Ebay angibst, sondern "Artikel weicht (erheblich) von der Beschreibung ab".

Konnte man die Abweichung nicht schon anhand der Bilder erkennen? Die Bilder sind doch gut, oder?

Ansonsten muss der Verkäufer Dir das Verkaufen, was er Dir im Kaufvertrag zugesagt hat.
Vielleicht ist es möglich sich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen, indem man sich darauf einigt, den Kaufvertrag nicht durchzuführen, sondern zu lösen. Das würde ich auf jeden Fall neben der Ebay-Meldung versuchen.

Lehnt der Verkäufer ab und beharrt auf die Durchführung des Kaufvertrages, dann würde ich einen Anwalt empfehlen, der dann entscheidet, ob auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung plädiert oder sieht, dass der Vertrag vlt. doch rechtsmäßig war.
Hier ein Link, der Dir vielleicht etwas hilft:
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/faq_navi?goto=1207.1167

Gruß und drücke die Daumen, dass der Verkäufer Dein Argument/ Deine Enttäuscung versteht.

bei Antwort benachrichtigen
Crusty_der_Clown Tuxus „Hallo! Schade, das klang wirklich gut. Ich möchte noch ergänzen, dass Du nicht...“
Optionen
Ich möchte noch ergänzen, dass Du nicht "Artikel nicht geliefert" bei Ebay angibst, sondern "Artikel weicht (erheblich) von der Beschreibung ab".
Stimmt, ist besser, muß ich neidlos anerkennen ;-) Danke für die Verbesserung.

Bin ich also nicht verpflichtet, auch nicht die 100€, zu bezahlen?
Die Rechtssprechung geht wohl in die Richtung, daß der private Käufer bei Inanspruchnahme seines Widerrufsrechts weder die Hin- noch die Rücklieferkosten tragen muß. Das war lange Zeit ein ungeklärtes Thema, mittlerweile scheint sich aber die Ansicht zu festigen, daß der Käufer auf überhaupt keinen Transportkosten sitzen bleiben muß.

Also, ich bleibe dabei, Meldung an eBay, aber der Punkt von "tuxus" (erhebliche Abweichung) ist deutlich besser.

Gruß
Jürgen
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
bei Antwort benachrichtigen
Golf3r Nachtrag zu: „"Übern Tisch gezogen" - Was soll ich machen“
Optionen

Hallo!

Ich habe eben mit dem Verkäufer telefoniert: Die Auktion lief nur über seinen Namen, ihm war nicht bewusst, dass das Fahrzeug sich in einem so schlechtem Zustand befindet, die Artikelbeschreibung hat der Sohnemann ihm gegeben und der Verkäufer hat sie nur übernommen. Er entschuldigte sich höflich bei mir für die Unannehmlichkeiten. Selbstverständlich verzichtet er auf das Geld, auch auf die Transportkosten, es war wohl alles ein großes Missverständnis oder Ähnliches.

Was daran jetzt stimmt und was nicht, ist mir jetzt auch egal.

Um den Verkäufer nicht weiter in den Dreck zu ziehen und um weitere Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich, den Thread zu schließen.

Abschließend möchte ich mich noch für die schnelle Hilfe und Ratschläge bei euch allen bedanken, es ist hier echt eine große Hilfe. Nochmals Danke!!

Mit freundlichen Grüßen
Golf3r

(bitte closen)

bei Antwort benachrichtigen
Tuxus Golf3r „Hallo! Ich habe eben mit dem Verkäufer telefoniert: Die Auktion lief nur über...“
Optionen

Das ist doch eine gute Nachricht!
Er wird sich sicherlich nochmal mit seinem Sohnemann unterhalten ...

Ich denke besonders bei so einer Reaktion ist der Verkäufer empfehlenswert!

bei Antwort benachrichtigen
Crusty_der_Clown Golf3r „Hallo! Ich habe eben mit dem Verkäufer telefoniert: Die Auktion lief nur über...“
Optionen

Na, das freut mich doch, daß alles noch zufriedenstellend geklappt hat.

Dann viel Glück bei einem neuen Versuch.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
bei Antwort benachrichtigen
zombie2 Crusty_der_Clown „Na, das freut mich doch, daß alles noch zufriedenstellend geklappt hat. Dann...“
Optionen

Nicht übern Tisch sondern, sondern auf den Tisch
mit dem eigentlichen Problem

Mahl Ehrlich, im Text ist von 80 km/h und mehr die Rede.
Kleinkrafträder sind Krafträder bis 65 km/h.
Also Ärger schon Vorprogrammiert.
Oder woltest du mit dem Ding zum TÜV und eine Neuzulassung beantragen mit einem Kennzeichen.
Fahren mit Mopedführerschein ist dann eh dahin.
Oder wolltest du mit der Möhre auf nicht öffentlichen Plätzen Videos für YouTube drehen?
Mit so einem Teil im öffentlichen Straßenverkehr einen Unfall veruhrsachen, heißt sein Leben lang bestraft zu sein, da man ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs ist.
Also Leute, von vorn herein Finger weg von solchen Öfen.

PS: (-_-) Ich bin begeisteter Biker, aber ich will Spaß und keinen Streß beim fahren.
http://www.meine-pc-kiste.de/Bike.html

bei Antwort benachrichtigen
wbiebel1 zombie2 „Nicht übern Tisch sondern, sondern auf den Tisch mit dem eigentlichen Problem...“
Optionen

Alle bisherigen Tipps waren gut und würde ich so machen. Keinesfalls das Teil annehmen. Zusätzlich aber auch noch
- Beschwerde bei der Verbraucherschutzzentrale
- Beschwerde bei der zuständigen Abteilung/Innung der Industrie- und Handelskammer -- die mögen solche "Unternehmen" gar nicht!

LG WB

bei Antwort benachrichtigen