Hallo Zusammen
Auszug:
Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag. Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führten sie aus. Die Verfassungsrichter haben mit dem Urteil gegen die spezielle Form der Rasterfahndung auf den Straßen erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt.
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Die Lizenzen zur Massenkontrolle schienen den Verfassungsrichtern schon bei der Verhandlung im Herbst handwerklich schlampig gearbeitet zu sein. Ein Phänomen, das die Karlsruher Richter bei vielen Landesgesetzen beobachten müssen. Zu unpräzise, zu weit gefasst, zu wenig grundrechtssensibel
ENDE
Quelle: Heise
Nun, warum bekommen die Rechtsverdreher keine Vernünftige und überlegte Gesetze mehr hin?
Warum muß alles beim Gericht geklärt werden?
MfG
Libertè
;~|
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Grüß dich liberté,
das könnte gut sein - man testet aus, wie weit man gehen kann, und wenn dann der große Aufschrei kommt, rudert man ein kleines Stück weit zurück - gerade so weit, dass die Volksseele sich wieder beruhigt. Den Rest des Vorhabens besorgt man dann ein paar Jahre später, wenn die Welt sich eh an neue Gemeinheiten gewöhnt hat und dadurch noch weiter abgestumpft ist.
Staatssekretäre und leitende Angestellte mögen in ihrem gelernten Fachgebiet - Politologie, Soziologie, Verwaltungswissenschaften oder was weiß ich - so gut sein wie sie wollen, bei modernen Technologien haben sie anscheinend überwiegend keine Ahnung. Und die fachlich guten Hinweise teuer bezahlter Berater hat man in der Politik immer schon liebend gern in den Wind geschlagen...
CU
Olaf