Ola Kollegen,
habe soeben einen schönen Artikel auf Heise.de dazu gefunden - das LG Hanau hat jetzt in einem Urteil festgestellt, dass "...ein Verstecken des Preises für die Inanspruchnahme eines Online-Angebots einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit auch gegen das Wettbewerbsrecht dar..." stellt, nachzulesen unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/104019.
U.a. gibt es dort auch einen Musterbrief zum Antworten auf unberechtigte Forderungen.
BG,
Bergi2002