Hallo erstmal!
Ich habe da mal ne rechtliche Frage zu Microsoft Windows XP Professional.
Ich möchte mir einen 2. Rechner für meinen Partykeller zusammensetzen.Soll halt nur Musik drüber laufen.
Habe mir vor ein paar Jahren XP Prof legal erworben!
Auf dem Echtheitszertifikat steht: Windows XP Professional 1-2CPU.
Heißt das nun,das ich das XP ohne rechtliche Probleme auf 2 Rechnern laufen lassen kann?
Vieleicht kennt sich da wer von Euch aus?
Vielen Dank.
Gruß Jan
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Ein weiteres Mitglied der Community, "jüki"
Mitglied seit: 19.12.2002
Anzahl der Beiträge: 5653
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Das Wort "Windoof" darf natürlich von doofen Usern benutzt werden.
Also von solchen, die nicht fähig sind, mit Windows (98, ME, 2k, XP, Vista) zu arbeiten und deshalb diese Betriebssysteme als "doof" bezeichnen.
Insofern kann man dem User "Zahni2", Mitglied seit: 07.02.2008, keinen Vorwurf machen.
Jürgen