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News: Pech für Verkäufer

Ebay verbietet schimpfen

Redaktion / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn ein Käufer unzufrieden ist und den Verkäufer in Ebay kritisiert, dann geht es oft recht schnell rund: der Verkäufer schlägt mit einer negativen Bewertung des Käufers zurück. Aus diesem Grund will Ebay seine Spielregeln in den USA bereits ab Mai ändern und später vermutlich auch in Deutschland.

Dabei ist vorgesehen, dass Verkäufer künftig keine negativen Bewertungen über Käufer mehr loslassen können. Ihnen bleibt es bestenfalls, sich direkt bei Ebay zu beschweren - was dabei dann rauskommen soll, ist natürlich fraglich. Seitens der Ebay-Händler häufen sich inwischen natürlich die Beschwerden über die geplante Neuregelung.

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www.wortfilter.de Olaf19
:-P Starfly
Erzähl nix. peterson
Was lernen wir daraus? Olaf19
Tja Roland peterson
Anonym Max Payne „ Quatsch! Ich zitiere aus den eBay-AGB, 2 Abs. 10: Grundsätzlich steht es...“
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max ...na da kennst du ebay aber schlecht... Tatsachen sprechen öfters gegen die AGB's. Mir scheint, das Manches der Willkür unterliegt. Habe die dollsten Dinge erlebt. Könnte hier seitenweise Negativbeispiele anführen. Aber dennoch, um ebay kommt man nicht umhin, wenn man den unglaublich großen Markt nutzen will. Leider gibt es noch keine ernst zu nehmende Alternativen.

Als Anmerkung: habe auf allen accounts 100% gute Bewertungen. Habe noch nie wirkliche Probleme mit Käufern/Verkäufern gehabt. Lediglich ebay hat sich des öfteren eingeschaltet und doch Einiges durcheinander gebracht >>> Falschemails, Falschrechnungen, ungerechtfertigte Abmahnungen, ungerechtfertigte Sperrungen, habe sogar emails von ebay bekommen, die für mich garnicht bestimmt sind, kein Spam ! Bitte an Datenschutz denken. Sehr viel wird bei ebay auf die Kunden abgeschoben, ist aber hausgemacht. Deren System ist halt nicht "unfehlbar".

Hast Du mal versucht, ein account (privat) ohne Mwst-Ausweisung und den zweiten account (geschäftlich) mit Mwst.-Ausweisung (inkl. DE-Nr. auf ebay-Rechnungen einzurichten? Ebay macht das nicht. Kann ich nach Auseinandersetzungen sogar schriftlich belegen, nicht nur per email, sondern per postialischen Schriftverkehr!

Ebay: "...falls sie wünschen, erhalten Sie in Zukunft alle ebay-Rechnungen mit ausgewiesener Mwst. ..... aus Luxemburg..." ( was soll das, habe doch AGB's in Deutschland unterschrieben!!! )

Nochmal zum Thema, eine Änderung des Bewertungssystem ändert am Warenumschlag und den damit verbundenen Problemen rein garnichts.

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