Hi,
sicher habt Ihr auch schon alle eue NKA (2007)erhalten , der eine war zufrieden der andere nicht !
ich gehöre mit zu den unzufriedenen *g* .... habe bei meinem Vermieter deswegen Widerspruch eingelegt und keine Nachzahlung ( 54,00 Euro ) geleistet !
...das scheint ihn aber nicht weiter so groß zu interressieren, nun läuft die Sache über Antwalt !
habe nun vor 3 Tagen meine 2. Mahnung vom Vermieter bekommen und wurde zur Zahlung aufgefordert.
nun eigentlich meine Frage , er stellt mir immer 5,00 Euro Mahngebühr in Rechnung ! da nun ein Schriftverkehr immer stattfindet , kann ich auch meine Auslagen von ihm fordern ? oder ist er bloß berechtigt *Mahngebühr* zu verlangen ?
gruß
kmna
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Korrigiere mich wenn ich mich irre, aber eigentlich zählt nicht ob man mit der Nebenkostenabrechnung zufrieden ist oder nicht, sondern ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Aber ich gehe mal davon aus das du das gemeint hast ;-)
Um zu klären ob eine Nachzahlung gerechtfertigt ist, müsste man erstmal wissen wofür er die 54 Euro Nachzahlung fordert. Haben sich z.B. die Müllgebühren und/oder die Abwassergebühren erhöht, darf er diese auf die Mieter umlegen. Sollte er aber "aus Versehen" was falsch berechnet haben, Fahrstuhl der nicht vorhanden ist oder Hausmeisterkosten obwohl es keinen gibt usw., ist die Nachzahlung unberechtigt. Wenn du dir nicht sicher bist, geh zum Mieterbund und frag nach.Oder schau beim Buchhandel nach "Das Mieterlexikon", 13 Euro die sich lohnen.
PS: Mahngebühren darf nur der berechnen der Mahnt, deshalb "Mahngebühr". Ob du deine Auslagen für den Schriftverkehr erstattet bekommst weis ich nicht. Mir persönlich wäre es zu blöd wegen der paar Kröten die große Welle zu machen, aber das ist deine Sache.
