Hi,
sicher habt Ihr auch schon alle eue NKA (2007)erhalten , der eine war zufrieden der andere nicht !
ich gehöre mit zu den unzufriedenen *g* .... habe bei meinem Vermieter deswegen Widerspruch eingelegt und keine Nachzahlung ( 54,00 Euro ) geleistet !
...das scheint ihn aber nicht weiter so groß zu interressieren, nun läuft die Sache über Antwalt !
habe nun vor 3 Tagen meine 2. Mahnung vom Vermieter bekommen und wurde zur Zahlung aufgefordert.
nun eigentlich meine Frage , er stellt mir immer 5,00 Euro Mahngebühr in Rechnung ! da nun ein Schriftverkehr immer stattfindet , kann ich auch meine Auslagen von ihm fordern ? oder ist er bloß berechtigt *Mahngebühr* zu verlangen ?
gruß
kmna
