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Kein Nepp, eine Frage zu blöder Situation...

OWausK / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Tag,

folgende Situation:

Verkäufer auf Ebay, Artikel laufen auf Ebay, in einem Online-Shop und in einem Ladenlokal.
Nun kommt es vor, dass ein Artikel online oder im Laden verkauft wird und deshalb für Ebay nicht mehr zu Verfügung steht.
Gerade bei Auslaufmodellen passiert das leider so: Erst interessiert sich niemand und dann wird auf allen drei Plattformen verkauft.

In speziellem Fall ruft ein Kunde im Laden an und erkundigt sich zu einem Artikel auf Ebay.
Ihm wird o.g. Situation geschildert und gesagt, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist, der letzte im Laden verkauft wurde und die Auktion noch nicht beendet wurde.
(Es war wirklich so, dass der letzte Artikel gerade weggegangen ist und noch keine Zeit war, die Auktion zu beenden.)

Der Kunde sagt alles klar, legt auf und ersteigert den Artikel bei Ebay, und zwar ungefähr ein Minute bevor der Händler die Auktion (Shopartikel) beenden kann.

Der Kunde überweist sofort Geld und besteht auf seinem bei Ebay gekauften Artikel.
Der Händler überweist es zurück und fragt, ob er denn noch klar sei, erstens zu fragen, zweitens zu wissen, dass der Artikel vergriffen ist und dann drittens bei Ebay zu kaufen.

Alles weitere war dann eher laut, der Kunde meint man müsse ihm jetzt den Artikel besorgen oder er könne ihn irgendwo kaufen und er Händler müsse die Differenz zahlen, etc.pp. ...

Der Artikel kann tatsächlich nicht besorgt werden ,denn der Hersteller hat die Produktion eingestellt.
Der Händler hat die Auktion bei Ebay gemeldet um seine Gebühren zurück zu bekommen.
Der Kunde weigert sich natürlich, ein Nichtzustandekommen der Transaktion zu akzeptieren.


Bevor jemand etwas reininterpretiert: Ich weder der Kunde noch der Händler.


Aber wie seht ihr das? Was kann der Händler tun?
Was macht man überhaupt wenn o.g. Situation eintrifft?
Hat der Kunde stumpf Anrecht auf Lieferung?

Gruss

Danke erstmal. OWausK
Abhandlung... OWausK
maestro0812 OWausK „Kein Nepp, eine Frage zu blöder Situation...“
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Etwas überspitzt könnte man auch behaupten, dass Ebay rechtsfreie Räume schafft...
Nein. Ebay ist eine Handelsplattform. Für Rechte sind der Gesetzgeber und die Gerichte zuständig.