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Kein Nepp, eine Frage zu blöder Situation...

OWausK / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Tag,

folgende Situation:

Verkäufer auf Ebay, Artikel laufen auf Ebay, in einem Online-Shop und in einem Ladenlokal.
Nun kommt es vor, dass ein Artikel online oder im Laden verkauft wird und deshalb für Ebay nicht mehr zu Verfügung steht.
Gerade bei Auslaufmodellen passiert das leider so: Erst interessiert sich niemand und dann wird auf allen drei Plattformen verkauft.

In speziellem Fall ruft ein Kunde im Laden an und erkundigt sich zu einem Artikel auf Ebay.
Ihm wird o.g. Situation geschildert und gesagt, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist, der letzte im Laden verkauft wurde und die Auktion noch nicht beendet wurde.
(Es war wirklich so, dass der letzte Artikel gerade weggegangen ist und noch keine Zeit war, die Auktion zu beenden.)

Der Kunde sagt alles klar, legt auf und ersteigert den Artikel bei Ebay, und zwar ungefähr ein Minute bevor der Händler die Auktion (Shopartikel) beenden kann.

Der Kunde überweist sofort Geld und besteht auf seinem bei Ebay gekauften Artikel.
Der Händler überweist es zurück und fragt, ob er denn noch klar sei, erstens zu fragen, zweitens zu wissen, dass der Artikel vergriffen ist und dann drittens bei Ebay zu kaufen.

Alles weitere war dann eher laut, der Kunde meint man müsse ihm jetzt den Artikel besorgen oder er könne ihn irgendwo kaufen und er Händler müsse die Differenz zahlen, etc.pp. ...

Der Artikel kann tatsächlich nicht besorgt werden ,denn der Hersteller hat die Produktion eingestellt.
Der Händler hat die Auktion bei Ebay gemeldet um seine Gebühren zurück zu bekommen.
Der Kunde weigert sich natürlich, ein Nichtzustandekommen der Transaktion zu akzeptieren.


Bevor jemand etwas reininterpretiert: Ich weder der Kunde noch der Händler.


Aber wie seht ihr das? Was kann der Händler tun?
Was macht man überhaupt wenn o.g. Situation eintrifft?
Hat der Kunde stumpf Anrecht auf Lieferung?

Gruss

Max Payne OWausK „Kein Nepp, eine Frage zu blöder Situation...“
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Ich denke nicht, dass die Klausel "Zwischenverkauf vorbehalten" bei eBay zulässig wäre. Ist diese Klausel aber nicht Bestandteil des Angebots, handelt es sich beim Modell eBay um ein verbindliches Angebot.

Anders sieht es aus, wenn der Käufer weiß dass der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht. In diesem Fall kann er sich m.E. nicht mehr auf das Angebot berufen.

OWausK Max Payne „Ich denke nicht, dass die Klausel Zwischenverkauf vorbehalten bei eBay zulässig...“
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Danke erstmal.

peterson OWausK „Danke erstmal.“
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Generell hast Du Anspruch auf einen Artikel, wenn bei ebay ein Vertrag zustande kommt.
Soweit die rechtliche theoretische Angelegenheit.

Seine Ansprüche aber durchzusetzen, ist ein weiter weg. Und je nachdem wie es ein Richter sieht, eventuell auch eine Sackgasse.
Aber die kann man dann ja achtspurig ausbauen.

Anders sieht die Sache bei ebay aus. Es gibt nicht viele Gründe, eine Auktion vorzeitig zu beenden. Besonders empfindlich reagiert ebay, wenn man an ebay vorbeiverkauft und die auf Provisionen verzichten müssen.
(Da denkt man übrigens bei ebay drauf rum und will solche vorzeitigen Beendigungen kostenpflichtig machen).

Weniger empfindlich reagiert ebay, wenn es sich um Powerseller handelt und um Leute mit viel Umsatz.
Die dürfen leider immer noch verdammt viel.

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Was würde ich machen?
Ich würde ihm eine positive, aber rote Bewertung geben.
"Hier könnt Ihr direkt kaufen, er verkauft an ebay vorbei."

InvisibleBot OWausK „Kein Nepp, eine Frage zu blöder Situation...“
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Kann es sein dass Du eine wissenschaftliche Abhandlung über ebay schreiben willst?

OWausK InvisibleBot „Kann es sein dass Du eine wissenschaftliche Abhandlung über ebay schreiben...“
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Mit der Annahme, dass deine Frage ernst gemeint ist:

Nein. Es ist allerdings so, dass ich in der jüngsten Vergangenheit Ebay aus verschiedesten Blickwinkel betrachten durfte - Käufer, Verkäufer, Shop, Powerseller...

Und es geht leider tatsächlich in die Richtung, wie Peterson es beschreibt: Deine Rechte bei Ebay hängen unmittelbar mit der Kohle zusammen, die du bei denen lässt. Und da passieren erstaunliche Dinge.
Etwas überspitzt könnte man auch behaupten, dass Ebay rechtsfreie Räume schafft...



maestro0812 OWausK „Kein Nepp, eine Frage zu blöder Situation...“
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Etwas überspitzt könnte man auch behaupten, dass Ebay rechtsfreie Räume schafft...
Nein. Ebay ist eine Handelsplattform. Für Rechte sind der Gesetzgeber und die Gerichte zuständig.
maestro0812 OWausK „Kein Nepp, eine Frage zu blöder Situation...“
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Nun kommt es vor, dass ein Artikel online oder im Laden verkauft wird und deshalb für Ebay nicht mehr zu Verfügung steht.
Das ist laut Ebay-AGB nicht zulässig.